Startseite Vorsicht Anlegerschutz Picam/Piccor und die Idee das Bankhaus Neelmeyer in die Haftung zu nehmen – Aus unserer Sicht nicht zielführend
Anlegerschutz

Picam/Piccor und die Idee das Bankhaus Neelmeyer in die Haftung zu nehmen – Aus unserer Sicht nicht zielführend

janeb13 (CC0), Pixabay
Teilen

In den letzten Tagen haben wir vermehrt Kontakt zu Geschädigten im Vorgang Picam/ Piccor gehabt, die uns berichten, dass es wohl wieder eine neue Idee von einem schlauen Rechtsanwalt gibt, um Mandate einzusammeln.

Klar, versuchen kann man natürlich ALLES, vor allem wenn es dann noch Geld von „dummen Anlegern“ einbringt. Kein Anwalt, der eine „schlaue Idee“ hat, irgend jemand in diesem Vorgang zu verklagen, wird ihnen logischerweise eine Erfolgsgarantie geben. Das kann er auch nicht, denn vor Gericht und auf hoher See weiß man nie, was passiert.

Was das „in Haftung nehmen des Bankhauses Neelmeyer“ betrifft, so sind wir mit uns bekannten Rechtsanwälten der Meinung, dass dies nicht zielführend ist.

Tatsache ist wohl auch, dass es im Vorgang Picam/Piccor einige positive Urteile für geschädigte Anleger gibt. Keiner der erfolgreich prozessierenden Anleger konnte dann aber wohl sein Urteil auch erfolgreich vollstrecken. Mit anderen Worten, Geld hat keiner bekommen – Geld bezahlt haben aber viele Anleger, damit sie Geld zurückbekommen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...