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Picam Piccor und eine Privatinsolvenz

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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Über das Vermögen von Thomas Entzeroth, dem mutmaßlichen Initiator des Betrugssystems Piccor/Piccox/Picam, wurde am 09.04.2024 vom Amtsgericht Potsdam ein Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anmeldung der Forderungen der Gläubiger wurde eine Frist bis zum 24.05.2024 festgelegt.

Wer ist Thomas Entzeroth?

Thomas Entzeroth gründete 2003 die Piccor GmbH, die später, im Jahr 2009, in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Zusammen mit dem Schweizer Treuhänder Peter Züllig bot er über die Piccor AG eine Art „Vermögensverwaltung“ an, die nach Aussage des Konkursverwalters größtenteils vorgetäuscht war. Die Anlegergelder wurden laut dem Schweizer Konkursverwalter durch verschiedene Stationen in ganz Europa transferiert und nicht wie vertraglich vereinbart investiert.

Entzeroth war ebenfalls Initiator der Piccox Securitisation S.A., die 2017 als Nachfolgeinvestition für die Piccor-Anleger eingeführt wurde. Über die ihm wirtschaftlich und rechtlich zugehörige Gesellschaft aus Liechtenstein, Varian AG, traf Entzeroth als Investment Manager der Objektgesellschaft der Piccox Securitisation S.A. sämtliche Investitionsentscheidungen und sorgte mutmaßlich für die zweckwidrige Verwendung der investierten Gelder.

Die Geschädigten des Piccor/Piccox/Picam-Komplexes bangen seit mittlerweile sieben Jahren um ihr Geld. Bereits in den vergangenen Jahren wurden über das Vermögen aller beteiligten Unternehmen, einschließlich der Piccor AG, Varian defensiv capital GmbH, Varian dc Service GmbH, Picam GmbH und Piccox Securitisation S.A., Insolvenz- bzw. Konkursverfahren eröffnet. Das aktuelle Insolvenzverfahren über das Vermögen von Thomas Entzeroth ist dnun ie erste Privatinsolvenz in diesem Zusammenhang.

Zurzeit steht Thomas Entzeroth in Berlin vor einem Strafgericht in einem Prozess vor Gericht. Dieser Prozess ist möglicherweise ein weiterer bedeutender Schritt in der juristischen Aufarbeitung dieses umfangreichen Betrugsfalles. Natürlich gilt auch hier wieder die Unschuldsvermutung.

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