Diese Frage stellt das Handelsblatt in seiner aktuellen Online-Ausgabe in einem Artikel, den wir nachfolgend verlinkt haben:
http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/steuern-recht/recht/picam-anleger-in-sorge-das-grosse-verwirrspiel/20856210.html?ticket=ST-6403275-Y46fhac29IyGEH5bBzq9-ap4
Auch wir sind seit fast einer Woche auf der Suche nach der LIT Ltd. auf Gibraltar und dem ominösen Chef des Unternehmens. Trotz Vorortrecherchen durch Personen, die wir auf Gibraltar kennen, bleibt das bisher zumindest alles sehr nebulös. Auch hier kann letztlich nur Thomas Entzeroth aufklären.
Sollte es den Termin beim LKA in Berlin gegeben haben, dann wäre das sicherlich ein erster wichtiger Schritt. Das LKA Berlin wiederum wird allerdings dann sicherlich auf Amtshilfe weiterer Behörden im Ausland angewiesen sein, um überhaupt zu einem Ergebnis zu kommen.
Wen man natürlich im Kontext dieser Nachrichten sicherlich hinterfragen muss, ist der Wirtschaftsprüfer, der hier Kundengelder weitergeleitet haben soll. Auch dazu wird dann irgendwann der eine oder andere Rechtsanwalt einmal die Frage nach der Haftung (Mithaftung) des WP stellen. Es wird möglicherweise Monate und Jahre dauern, bis der Vorgang dann insgesamt aufgeklärt ist.
Und jetzt ? Welche Kanzlei hat sich denn auf die Haftung des Vermittlers spezialisiert ? Die Probleme rund um die Picam sind nicht neu – das ganze läuft schon gute 2 Jahre. Zuletzt hatte die Welt über die eigenartige Geldvermehrung einen Artikel geschrieben. Aber die Vermittler haben es trotzdem aktiv weiter beraten. Bin mal gespannt, was hierzu die Gerichte sagen. Seit über einem Jahr seht Picam bei der FINMA auf der Warnliste !!!
Anmerkung der Redaktion:
Es gibt derzeit viele Kanzleien die eine Hilfe anbieten, vorrangig sicherlich aber auch Mandate suchen. denn Bezahlen müssen sie im Regelfall sofort einen Kostenvorschuss. Derzeit ist aus meiner Sicht gar nicht erkennbar wo man gegen Vorgehen sollte und kann. Hlchstens gegen die PICCOR AG in der Schweiz. Ohne zu wissen ob da überhaupt noch Geld vorhanden ist könnte das aber auch bedeuten „man schmeißt gutes Geld schlechtem hinterher“. Natürlich sollte man speziell seinen Fall mit einem Fachanwalt im Bank udn Kapitalmarktrecht besprechen. Den bekommen Sie immer als Empfehlung über die zuständige Anwaltskammer in Ihrer Stadt.