Schaut man sich das aktuelle Schweizer Unternehmensregister genau an, insbesonderen nach den Eintragungen zum Unternehmen Piccor AG, dann fragt man sich natürlich schon: „Was hat das mit dem Zweck zu tun, mit dem man in Deutschland gearbeitet hat?“ Hier heißt es:„Piccor AG
6340 Baar
Status: | aktiv |
Sitz: | Baar |
Rechtsform: | Aktiengesellschaft |
Letzte Publ.: | 23.10.2015 |
Gründungsjahr: | 2005 |
Handelsregister: | Zug |
Register-Nr.: | CH-020.4.025.123-3 |
UID: | CHE-109.587.523 |
Zweck
Letzte Publikation
23.10.2015, SHAB 206, Tagebuch-Nr: 12838 vom 20.10.2015
Piccor AG, in Baar, CHE-109.587.523, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 128 vom 07.07.2015, Publ. 2253275). Statutenänderung: 26.08.2015. Aktien neu: 500 Namenaktien zu CHF 1’000.00. [bisher: 500 Inhaberaktien zu CHF 1’000.00]. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen].“
Das hat aus unserer Sicht recht wenig zu tun mit dem Geschäft, was man in Deutschland ausgeführt hat, nämlich das Einsammeln von Geldern von Kunden und dessen Vermögensmanagement. Das sieht auch sicherlich die Schweizer Finanzmarktaufsicht so, die wir nun am heutigen Tage umfangreich informieren und bitten werden, in dem Vorgang tätig zu werden und sich möglicherweise auch mit der Staatsanwaltschaft in Berlin in Verbindung zu setzen, wo Thomas Entzeroth nach eigenen Verlautbarungen ja eine Strafanzeige gestellt hat. Unserer Ansicht nach ist die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit der Piccor AG möglicherweise nicht zulässig bzw. müsste möglicherweise sogar von der BaFin gestattet werden. Eine BaFin-Gestattung ist uns allerdings dann nicht bekannt.
Neugründung VARIAN AG vom 1. April 2015
Kundmachung FL-0002.496.190-4
Firma | VARIAN AG |
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Adresse | Altenbach 21 9490 Vaduz |
Rechtsform | Aktiengesellschaft |
Zweck | 1. Die Gesellschaft betreibt die gewerbsmäßige Vermögensverwaltung im Sinne des liechtensteinischen Vermögensverwaltungsgesetzes für professionelle Kunden (nach Anhang II der EU-Richtlinie 2004/39/EG). Die Geschäftstätigkeit, die nur für professionelle Kunden (nach Anhang II der EU-Richtlinie 2004/39/EG) erbracht wird, umfasst insbesondere:, a) Portfolioverwaltung;, b) Anlageberatung;, c) Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben;, d) Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlungen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreffen, die direkt der Kundenbetreuung dienen., 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmungen aller Art zu beteiligen., 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. |
Zeichnungsberechtigte | Entzeroth, Thomas, Deutschland Mitglied Verwaltungsrat, mit Einzelunterschrift Mardini, Wszerad Bogan Wian, Deutschland Mitglied Verwaltungsrat, mit Einzelunterschrift |
Grundkapital | CHF 200’000.- |
Revisionsstelle | BDO (Liechtenstein) AG |
Interessant ist natürlich hier auch der Hinweis auf die BDO AG Liechtenstein. Hier wäre zu klären, inwieweit diese Revisionsstelle in den Vorgang einbezogen ist.
Seit Monaten steht das Unternehmen Picam / Piccor AG auf der Warnliste der FINMA in der Schweiz. Dann wurde ein neues Produkt als Zertifikat aufgelegt und massiv über Vermittler in Deutschland beworben. Somit musste es den Vermittlern ganz klar gewesen sein, dass es nicht nur seit gestern Probleme gab. Wenn diese Probleme den Kunden verschwiegen worden sind, dann hat der Vermittler ein gewaltiges Problem. Zudem war das Zertifikat klar KWG pflichtiges Geschäft. Hatten die Vermittler denn alle ein KWG Zulassung ? Wo ist denn Herr Savelsbergh aktuell ?
Ich stelle in Zweifel das Gelder der betroffenen Anleger überhaupt jemals in eine Vermögensverwaltung einbezahlt wurde. Ich verute das die Herren nit dem Geld der Anleger Tradinggeschäfte gemacht haben, und sich dann verzockt haben. Erst als man dann festgestellt hatte, das das mit dem Trading nicht geht, hat man diese Namensschuldverschreibungen auf den Markt gebracht um für sich selber Zeit zu gewinnen. Vielleicht wollte man in der Zeit dann den Versuch unternehmen die entstandenen Verluste wieder auszugleichen. Stimmt meine Vermutung, dann wäre es von Beginn an ein Schneeballsystem gewesen. Altes Geld wäre dann wohl mit frischem Anleger Geld bezahlt worden. Beweisen kann ich das nicht. Es wird sicherlich dann in der Zukunft eine Bestätigung geben. Traurig aber dann doch wahr.