PICCOR-AG- natürlich ist das derzeit noch eine Frage ob es wirklich 8 Jahre geplanter Anlegerbetrug war, auch wenn sehr viele Indizien genau darauf hinweisen. Indizien, die man vor allem einem unserer Redaktion vorliegenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten entnehmen kann.
Aus vielen Gesprächen mit Anlegern und Vermittlern, manchmal sind Vertriebsmitarbeiter auch Anleger, wissen wir, wie groß die Enttäuschung ist.
Da arbeitet man fast 20 Jahre mit einem „Vertriebs-Chef“ zusammen, glaubt ihn zu kennen und dann erfährt man so ganz nebenbei, dass der feine Herr ein offensichtlich wichtiger Bestandteil eines Betrugssystems war.
Da bleibt einem nicht nur der „Mund offen stehen“. Ihm geht es offenbar sehr gut, denn er kann sich neben seinem deutschen Wohnsitz auch einen dauerhaften auf Mallorca leisten mit seiner Familie. Kein Neid, aber man fragt sich dann doch, „wo dieser Lebensstil“ herkommt?
Gerüchteweise sollen führende Vertriebsköpfe dann auch Immobilien auf Mallorca besitzen. Nun kommt natürlich, in solch einer Situation dann auch nachvollziehbar, die Vermutung auf, „dass das alles mit ergaunertem Geld“ bezahlt wurde. Man kann dem dann auch nicht widersprechen, denn unmöglich scheint in der „Akte Piccor“ nichts mehr zu sein.
Hört man dann sogar, dass ein Rechtsanwalt, der noch im letzten Jahr die Strafanzeige mit erstattet haben soll, sich auch an den ergaunerten Geldern der Anleger „gut getan haben soll“, dann kann man das auch mal für einen „Slapstick“ halten, obwohl es real ist. Viele Anleger verlieren den größten Teil ihres Vermögens und viele Vertriebler möglicherweise nun in der Folge ihre wirtschaftliche Existenz.
Neben den möglichen eigenen Kapitalverlusten droht nun natürlich auch noch, dass man von seinen Kunden haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden könnte. Wie man dem Internet entnehmen kann, „schießen“ sich so manche Anlegerschutzanwälte schon auf die Vermittler als Opfer ein. Jene Vermittler, die nichts von den Betrug wussten und bis auf ganz wenige, die dann vielleicht sogar richtig viel „Geld“ gemacht haben.
Das dürfte aber noch nicht die „schlimmste Hiobsbotschaft“ für die Anleger gewesen sein, denn wenn die Schweizer Behörden zu der Entscheidung kommen, das Unternehmen Piccor in Liquidation zu schicken.
Dann könnte daraus ganz schnell eine Insolvenz werden, wenn die Anleger alle Forderungen beim Liquidator angemeldet haben, dieser aber feststellt, dass nicht genügend Masse vorhanden ist, um alle Forderungen zu erfüllen. Dann wiederum wird der Insolvenzverwalter mit Sicherheit von den Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen fordern, die diese in den letzten Jahren erhalten haben.
Interessant ist auch eine Nachricht, die wir von der Schweizer Finanzmarktaufsicht am gestrigen Tage erhielten. Hier heißt es in einem Hinweis:
„Eine generelle Information, unabhängig vom Einzelfall, zur rechtlichen Beurteilung von Schneeballsystemen in der Schweiz: Für den Bereich Schneeballsysteme und Schenkkreise ist seit April 2012 das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zuständig. Das früher in der Lotterieverordnung vorgesehene Verbot wurde ins Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überführt (Art. 3 Bst. r UWG).“
Da scheint der Vorgang in der Schweiz nun auch größere Kreise zu ziehen. Den Anlegern kann alles recht sein, was dann hilft, noch vorhandene Anlegergelder zu sichern.
Das Thema dürfte nun, nach dem Ende der Karnevalszeit, weitere „Fahrt aufnehmen“, denn immer mehr große Medien interessieren sich für den Vorgang. Große Medien, die dann wiederum auch eigene Recherchekanäle „anzapfen“ werden. Jede Nachricht, die dann den Anlegern weiterhilft, ist sicherlich eine gute Nachricht.
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