Geht man nach den Ausführungen des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten, dann kann man dazu zustimmend mit dem Kopf nicken. Nun hatten wir der betroffenen Person aus Mecklenburg-Vorpommern eine ganz normale Presseanfrage übermittelt, die er ja auch einfach hätte beantworten können.
Nun, was wir bekamen, war dann „ein eher als fragwürdiges Dokument zu bewertendes Schreiben seines Hamburger Rechtsanwaltes“. Wie heißt es doch so schön im Volksmund: „Betroffene Hunde bellen“.
Unser Rechtsanwalt, dem wir das Schreiben zur Kenntnis gegeben haben, sieht hier durchaus einen Ansatzpunkt „Tatbestand einer Nötigung zu prüfen“. Einen Sachverhalt, den wir natürlich geklärt haben wollen. So, verehrter Herr Rechtsanwalt, macht man investigative Redaktionen nicht mundtot; im Gegenteil, man fordert uns damit nahezu heraus, weitere und noch intensivere Recherche im Blickwinkel einer präventiven Zensur zu betreiben.
Ihr Mandant hat den uns vorliegenden Unterlagen zufolge 3 Millionen Euro, möglicherweise aus Anlegergeldern, erhalten. Nun könnte Ihr Mandant erklären, wofür er das Geld bekommen hat, und was es mit dem Wahrheitsgehalt der anderen Fakten der gerichtlichen Unterlagen dann so auf sich hat.
Es steht der betroffenen Person gleichwohl frei, was sein Anwalt in einem Schreiben an uns angekündigt hat: „Wir werden unserem Mandanten raten, zur Abwendung weiteren Schadens eine umfangreiche Informationskampagne zu starten, um dem absurden Vorwurf zu begegnen“.
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