In dem Anlageskandal Picam / Piccor / Piccox ist bundesweit erstmals nun auch Peter Züllig zu Schadensersatz i.H.v. 100.000,00 € zugunsten eines von Witt Rechtsanwälte (Heidelberg-München-Berlin) vertretenen Mandanten verurteilt worden. In der Begründung folgten die Richter der rechtlichen Argumentation von Witt Rechtsanwälte.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Damit sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch außerhalb Deutschlands, insbesondere in der Schweiz, genauso möglich wie mit einem in der Schweiz erwirkten Urteil, und zwar nach dem sogenannten Lugano-Übereinkommen.
Danach werden Urteile, die in Deutschland ergangen sind, grundsätzlich auch ohne erneute rechtliche Prüfung in der Schweiz anerkannt. Für betroffene Anleger ist das sehr wichtig, da sie nicht in der Schweiz klagen müssen, sondern die Prozesse auch hier in Deutschland geführt werden können.
Obwohl es sich nicht um das erste Urteil in dem Komplex Picam / Piccor / Piccox handelt, kommt der Entscheidung dennoch eine besondere Bedeutung für einige Anleger zu. Mit dem Urteil gegen Peter Züllig liegt erstmals eine gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Piccor AG vor.
Einige Anleger wechselten von der Piccor AG zu der Piccox S. A.. Diejenigen, die den Wechsel abgelehnt haben, verlangten bislang vergeblich die Auszahlung ihres Geldes von der Piccor AG.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt in dem vorliegenden Tatkomplex gegen zahlreiche Personen, unter anderem auch Thomas Enzeroth und Pascal Savelsbergh, gegen die Witt Rechtsanwälte ebenfalls bereits für geschädigte Anleger teils auch schon rechtskräftige Urteile erstritten haben.
Bei dem Strafverfahren geht es im Wesentlichen um zwei Tatkomplexe, zum einen um die Frage der Strafbarkeit der Beschuldigten bezüglich der Vermögensverwaltung durch die Piccor AG, zum anderen um die sich daran anschließende Begebung von Inhaberschuldverschreibungen durch die Piccox S. A..
Witt Rechtsanwälte vertreten in dem Komplex Picam / Piccor / Piccox bereits mehr als 150 geschädigte Anleger. Unverbindliche Anfragen zu einer Vertretung und Beratung beantworten auf Anfrage die Experten Rechtsanwalt Hans Witt, Rechtswalt Thomas Franken und Rechtsanwältin Anna Zajac (alle Witt Rechtsanwälte PartGmbB, Heidelberg – München – Berlin).
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