Es ist für die Vermittler der Piccor AG eine „Scheiß-Situation“, denn die Vermittler sind derzeit die ersten Ansprechpartner von so genannten Anlegerschutzanwälten. Jenen Rechtsanwälten, die teure Google AdWords-Werbung schalten, um an einträgliche Mandate zu kommen.Das ist dann auch oft die schwerste Arbeit, die der Anwalt in so einem Vorgang machen muss, denn die Anspruchsschreiben an die Vermittler sind vom Wortlaut her nahezu immer die gleichen. Viel Geld für einfache Arbeit und einen Job, in dem man nicht viel tun muss.
Unsere Erfahrung ist dann aber auch leider, dass die meisten dieser sogenannten Anlegerschutzanwälte aber auch gar kein Interesse daran haben , „weiter und tiefer in einem solchen Fall zu buddeln“, denn die Unternehmen, die man angehen müsste, sitzen ja hier in der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Alles zu kompliziert und zu aufwendig.
Einfacher für den Anwalt ist da natürlich der Vermittler, denn dieser hat seinen Wohnsitz hier in Deutschland. Wenn man weiß, wie anlegerfreundlich viele Gerichte in Deutschland urteilen, dann kann man das Vorgehen gegen die Vermittler schon nachvollziehen. Da muss man sich dann nicht unbedingt anstrengen als Anwalt.
Im konkreten Fall aber muss man dann auch einmal eine Lanze für die Vermittler brechen, denn die sind sicherlich genauso auf ein dreistes „Schweizer Gaunerstück“ hereingefallen wie so mancher Anleger eben zwangsläufig, denn der Vermittler selber wurde eben auch getäuscht. Keine Ausrede, eine Tatsache.
Natürlich machen sich derzeit viele Vermittler selber Vorwürfe und fragen sich: „Was hätte ich anders und besser machen können?“ Nun, hinterher ist man immer schlauer, wie man so schön sagt, aber es verändert eben nichts mehr an der „Scheiß Situation“, so ein Vermittler, mit dem wir in der vorigen Woche gesprochen haben.
Natürlich, so die Vermittler, haben wir die verantwortlichen Personen auf den Eintrag auf der Schweizer Finanzmarktaufsicht Warnliste angesprochen. Natürlich haben wir die Vertriebsköpfe und auch den Verwaltungsratsvorsitzenden der Piccor AG auf diesen Eintrag angesprochen.
Die Antwort war dann: „Ja, das haben wir geklärt, alles ein Missverständnis, wird demnächst gelöscht“. Nun, es wurde eben nichts gelöscht, da das Unternehmen Piccor AG eben über keine Erlaubnis der Schweizer Finanzaufsicht verfügte. Das übrigens zu keinem Zeitpunkt seiner Geschäftstätigkeit.
Da muss man natürlich auch einmal die Frage stellen, warum man das von Seiten der FINMA nicht schon vorher mitbekommen hatte? Nun die Schweizer hatten das wohl nicht auf dem Radar, weil der Vertrieb in Deutschland stattgefunden hat.
Die deutsche BaFin wiederum hatte das nicht auf dem Radar, weil es ein Produkt eines Schweizer Unternehmens war und die BaFin davon offensichtlich nichts mitbekommen hatte. Derzeit bemüht sich die Bafin aber sehr intensiv um den Vorgang, wie man hört. Zu spät, um noch Schaden für die Anleger zu vermeiden.
Natürlich wird es nun eine ganze Anzahl von Rechtsanwälten geben, die die Vermittler/Berater versuchen werden, zu verklagen. Da darf man gespannt sein, wie die deutschen Gerichte dann entscheiden werden. Die Vermittler waren übrigens alle der Meinung, selber keinen Beratungsprozess durchgeführt zu haben, sondern nur dem Unternehmen Piccor AG in der Schweiz Adressen zugeführt zu haben.
Die Verträge sind auch so abgefasst, zumindest die, die uns in der Redaktion vorliegen.
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