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PiKonstant Schadenersatz – es gibt wohl jetzt ein konkretes Vorgehen

geralt / Pixabay
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Der Investmentfonds PiKonstant (WKN A1404W)  wurde vom Handel ausgesetzt und durch eine Bewertungskorrektur einzelner Vermögensgegenstände (von bis zu 90 %) erheblich im Wert korrigiert. Anleger müssen mit einem wirtschaftlichen Totalverlust rechnen.

„Wir schätzen die gesamte Anlagesumme, die private Anleger gezeichnet haben um lediglich ca. zwei Mio. Euro“, so ein Sprecher der Interessengemeinschaft Picam Piccor Piccox Anleger „das bedeutet grundsätzlich, dass die für die Verluste Verantwortlichen diesen Betrag insgesamt wohl auch zahlen werden können“.

Die Interessengemeinschaft Picam Piccor Piccox Anleger hat durch eigene Ermittlungen  Haftungsgrundlagen und vor allem auch Beweismittel für die Haftung mehrerer juristischer und natürlicher Personen gefunden. „Es deutet vieles darauf hin, dass bewusst, regelmäßig und in einer Vielzahl von Fällen gegen Prospekt und WAI verstoßen wurde. Wir gehen davon aus in der Lage zu sein dies nun auch beweisen zu können“, so ein Sprecher der Interessengemeinschaft.

Die Vermögenswerte, die der Investmentfonds PiKonstant laut Prospekt und WAI zu erwerben beabsichtigte wurden den Anlegern gegenüber als marktgängige, werthaltige Vermögenswerte dargestellt. Zitat aus dem WAI datiert Februar 2018: „…Zur Erreichung des Anlageziels wird das Fondsvermögen in Aktien, Renten, Zertifikate, Investmentfonds sowie in Geldmarkt und Barmittel- Positionen angelegt. …“.

„Dies ist in wesentlichen Teilen tatsächlich im Ergebnis so wohl nicht geschehen. Dies ist mittelbar eventuell auch der Grund für die hohen Bewertungsverluste und der Handelsaussetzung“ so der Sprecher der Interessengemeinschaft.

Neu ist: die Verantwortung und das tatsächliche Vorgehen der Verantwortlichen kann jetzt wohl mit gerichtsfesten Beweismitteln nachgewiesen werden.

„Wir gehen nun davon aus die verantwortlichen Personen und Gesellschaften identifiziert zu haben und auch entsprechende Beweismittel zum Nachweis der Haftung aufgefunden zu haben“, so der Sprecher der Interessengemeinschaft Picam Piccor Piccox Anleger. „Im Ergebnis kann bei entsprechendem Vorgehen wohl jeder PiKonstant Anleger mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schadenersatz nicht nur geltend machen sondern auch die Haftung beweisen und damit durchsetzen.“

Die Interessengemeinschaft Picam Piccor Piccox Anleger erschließt ihren Mitgliedern bereits den Weg zu einem konkreten Vorgehen zum Schadenersatz beim PiKonstant. Auch Nicht-Mitglieder können sich an die IG wenden:

https://interessengemeinschaft-picam-piccor-anleger.de/

 

 

 

 

 

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