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Pillenabzocke am Telefon

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„Sie werden begeistert sein, denn damit können Sie auf natürliche Art Ihre Gelenkgesundheit für mehr Mobilität im Alltag unterstützen…..Eine gute Entscheidung für Ihre geistige Fitness, Ihr Gedächtnis und Ihre Konzentration, und ebenfalls gut für eine gesunde Durchblutung von Beinen, Kopf und dem empfindlichen Innenohr……“ Die Anbieter dieser „Wundermittelchen“ überschlagen sich bei den Lobpreisungen für ihr Produkt.

Gegenwärtig versuchen Anbieter wie Medivatis, Vitaciti, Medi-Pharm oder Helvetia vital in Größenordnungen ihre Produkte per Telefonaquise an den Mann oder die Frau zu bringen. Geködert werden die Verbraucher mit supergünstigen Probepackungen, keine zehn Euro für den Monatsbedarf. Aber die Produkte wurden für eine dauerhafte Anwendung entwickelt, was bedeutet, dass der Absatz nicht nur auf eine Probepackung sondern eine langfristige Belieferung ausgerichtet ist. Dann geht es aber um Summen, die zwischen 50 und knapp 100 Euro pro Monat liegen. Den meisten angerufenen Verbrauchern wird aber genau das bei den Telefonaten offensichtlich nicht deutlich. Sie lassen sich in der Mehrzahl der Fälle auf die Probelieferung ein, es fällt ihnen sichtlich schwer, sich den freundlichen und fachlich offensichtlich kompetenten Anrufern zu entziehen. Die Verärgerung setzt dann ein, wenn nach der Probelieferung, die abgenommen und bezahlt wird, weitere Lieferungen eintreffen. Mit einem aufgezeichneten Telefonat, das unter einer kostenfreien Rufnummer abgehört werden kann, will man den vermeintlichen Vertragsschluss belegen. Wird nicht abgenommen und bezahlt, tauchen ziemlich schnell Mahn- und Inkassoschreiben auf, in denen mit Nachdruck und der Androhung weit höherer Kosten die Betroffenen zur Einhaltung der angeblich geschlossenen Lieferverträge bewegt werden sollen.

Wer Ärger aus dem Weg gehen möchte, der sollte handeln und mit Zusendung der Problieferung sofort, möglichst nachweisbar dem angeblichen Vertragsschluss für weitere Lieferungen widersprechen und hilfsweise widerrufen. Entscheidend ist das, was letztlich am Telefon mit dem Anbieter besprochen worden ist. Man kann am Telefon wirksam Verträge schließen, Voraussetzung ist aber, dass beide Parteien bewusst Laufzeit, Kosten und Lieferrythmus zur Kenntnis nehmen und diesen wesentlichen Vertragsinhalten auch ausdrücklich zustimmen. Viel zu gutgläubig lassen sich insbesondere ältere Verbraucher auf nette Telefonate mit geschulten Firmenvertretern ein, deren Ziel es letztlich nur ist, längerfristig laufende Kaufverträge abzuschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät deshalb Verbrauchern, dringend darauf zu achten, wofür Sie am Telefon ihre Einwilligung geben und wann sie einer Aufzeichnung dieses Gespräches zustimmen.

Quelle.VBZ SA

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