Die Staatsanwaltschaft Darmstadt kennt den Sachverhalt PIM AG und prüft diesen, so der Pressesprecher Oberstaatsanwalt Robert Hartmann auf unsere Anfrage. Das ist kein gutes Zeichen, schließlich prüfte die Staatsanwaltschaft Berlin ja in der Sache Berliner Finanzstiftung auch über Jahre. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für die Beteiligten rund um die PIM AG.
Was ist denn eigentlich das Problem des Goldlagergeschäfts?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Es bleibt immer ein Rest Misstrauen.
Frau Rechtsanwältin Wiest von Dr. Schulte und Partner fragte schon vor Jahren:
http://www.dr-schulte.de/index.php/109-anlegerschutz/2324-pim-gold-sparvertrag-goldmarie-oder-pechmarie
Offenbar will der Gesetzgeber nicht richtig an das Thema ran: Goldhandel und Goldlagerung – dafür braucht man nur einen Gewerbeschein. Dabei wäre es ein leichtes hierfür eine Bankgenehmigung vorzusehen und das Kreditwesengesetz zu ändern.
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