Startseite Allgemeines PIM Gold – Fängt die Mandantenfängerei an? Auf Anlegerseite und auch auf Vermittlerseite?
Allgemeines

PIM Gold – Fängt die Mandantenfängerei an? Auf Anlegerseite und auch auf Vermittlerseite?

Quangpraha / Pixabay
Teilen

Ja klar, schaut man sich die Google adwords-Anzeigen an, dann kann man das nur so sehen. Es passiert also genau das, was wir bereits am Tag nach der Hausdurchsuchung beim Unternehmen PIM Gold in Heusenstamm vermutet hatten.Nun hat man uns einen neuen Mandantenfang-Newsletter zugespielt, den wir Ihnen hier gerne zur Kenntnis bringen wollen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mit vielen von unseren Vertriebspartnern haben wir in den letzten Wochen intensive Diskussionen zu den Vorgängen bei PIM Gold geführt. Die jüngsten Ereignisse sind beängstigend. Nach Ansicht von Alexander Pfisterer-Junkert, Rechtsanwalt bei der ausschließlich auf die Vertretung von Finanzdienstleistern spezialisierten Kanzlei BKL, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf Vermittler eine riesige Schadensersatzwelle zukommt. Als neutrale Plattform Qthority begleiten wir seit vielen Jahren Vermittler und Endkunden in ähnlichen Konstellationen.

Im aktuellen Fall vertritt die ausschließlich auf die Vertretung von Anlegern spezialisierte Kanzlei TILP die Interessen der Endkunden und BKL die Interessen der Vermittler für Qthority. Zu PIM Gold schreibt Alexander Pfisterer-Junkert:

Vermittler stehen bei Schadensersatzforderungen im Kundenfokus

In der vergangenen Woche hat die Staatsanwaltschaft in Heusenstamm zugeschlagen. Im Rahmen einer Razzia beim Goldhändler PIM Gold GmbH wurde der Gesellschafter-Geschäftsführer festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Es scheint sich zu bewahrheiten, was Branchenkenner bereits seit einiger Zeit vermutet haben: Insiderinformationen zufolge sollen hohe Bestände physischen Goldes tatsächlich nicht vorhanden sein. Es ist zu befürchten, dass ein weiterer großer Anlegerskandal im Entstehen begriffen ist.

Wie so häufig folgen diese Skandale einem bestimmten Ablaufmuster. Soweit sich im weiteren Verfahrensverlauf bestätigen sollte, dass tatsächlich rund 1,5 Tonnen Gold zu einem Gegenwert von mehr als € 65 Mio. fehlen, dürfte schnell klar sein, dass die Anleger wenig Hoffnung haben dürfen, ihre Anlegergelder vom Anbieter zurückzuerhalten, insbesondere nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Hierdurch rücken unweigerlich die Vermittler der PIM Gold Produkte in den Fokus von Schadensersatzansprüchen. Erste Suchanfrage im Internet bestätigt, dass bereits aus anderen Anlegerskandalen bekannte Anwaltskanzleien mit sog. „Interessengemeinschaften“ auf Mandantenfang sind.

Das Risiko für den Finanzvertrieb ist groß. Schließlich bürdet die Rechtsprechung gerade den Finanzvertrieben, zu denen auch die Vermittler von physischen Edelmetallen gehören, weitreichende Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gold auf.

Auch wenn die überwiegende Mehrheit der PIM Gold-Vermittler selbst schockiert über die Vorkommnisse sein dürfte und mit den vermeintlichen Machenschaften des Unternehmens nicht zu tun haben, ändert dies nichts daran, dass sie gegebenenfalls für die Schäden von Anlegern vollumfänglich in Anspruch genommen werden. Dies mit teils dramatischen Folgen für jeden Einzelnen. Schließlich ist nach diesseitigem Kenntnisstand die überwiegende Zahl der PIM Gold-Vermittler nicht gegen Inanspruchnahmen aus unzureichender Anlageberatung und -vermittlung gegenüber Anlegern im Zusammenhang mit Goldinvestitionen versichert. Schnell drohen hier gravierende wirtschaftliche Folgen bis hin zur Privatinsolvenz.

Betroffene Vermittler sollten gerade jetzt umsichtig handeln. Insbesondere sollten sie sich mit jeglicher Kommunikation zurückhalten. „Nur allzu schnell finden sich Auskünfte in anwaltlichen Anspruchsscheiben wieder und richten sich sodann unmittelbar gegen den Vermittler selbst. Überdies sollten sich auch die Vertriebe untereinander organisieren. Hierdurch wird der Informationsaustausch erleichtert und die Chancen auf die Abwehr unberechtigter Anlegeransprüchen werden erheblich verbessert.“

Nun, was wir von solchen Mandantenfangaktionen halten, ist ja nun hinreichend bekannt. Eines können wir aber auch hier mit Sicherheit sagen: „Der Anwalt verdient immer, auch wenn er verliert“.

Aus unserer Sicht ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal klar, ob es wirklich geschädigte Mandanten gibt. Dafür ist es dann möglicherweise auch noch zu früh in dem Verfahren.

Sollte, auch das ist für uns allerdings in der Reaktion klar, der derzeit in Haft befindliche Inhaber des Unternehmens es nicht schaffen, innerhalb kürzester Zeit wieder in sein Unternehmen zurückkehren zu können, dann besteht natürlich die Gefahr einer Insolvenz. Aus unserer Sicht läuft da derzeit die 21-Tage-Frist, damit der Geschäftsführer nicht in den Verdacht der Insolvenzverschleppung gerät.

Zu dem Thema „Beraterhaftung“ haben wir ja bereits mit Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld gesprochen und dazu ein Interview geführt, was wir veröffentlicht haben. Mehr ist dazu zunächst einmal nicht zu sagen aus unserer Sicht.

Was wir dann aber für ein „Geschmäckle“ halten, ist, dass im gleichen Newsletter die Kanzlei TILP benannt wird, die ja wohl dann in der Hauptsache auf der Suche nach möglicherweise geschädigten Anlegern sein dürfte.

Bedenken Sie einmal, wie grotesk die Situation ist: Man hat auf der einen Seite die Vermittler, die man „schützen will“, und auf der anderen Seite „die Anleger, denen man helfen will“, möglicherweise aber nur dann helfen kann, wenn man auch die Vermittler in Anspruch nimmt. Irgendwie schon eine „schrille Kombination“ in der Veranstaltung, oder?

Früher gab es durchaus Rechtsanwälte, die sich von Vertrieblern haben Adressen von Anlegern geben lassen, „so nach dem Motto, dann verklage ich dich nicht“. Das dürfte heute sicherlich nach der neuen DSGVO wesentlich schwieriger werden und sein.

Man sollte jedem Vermittler den Rat geben, sich nicht auf solche Spielchen einzulassen und auch seinen Anlegern im Moment noch keinen Anwalt zu empfehlen. Da sollte man sicherlich erst einmal die weitere Entwicklung in dem Vorgang abwarten. Das hat sich in der Vergangenheit durchaus bewährt. In diesem Vorgang gibt es gar keinen Grund, derzeit „schnell zu handeln“ aus unserer Sicht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Elaris AG kein guter Tag für den Aktienkurs

Ja, schaut man sich den aktuellen Screenshot an, dann sehen Sie unsere...

Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...