Natürlich kochen die Emotionen bei den Anlegern und beim Vertrieb im Moment noch sehr hoch aufgrund der plötzlich abgebrochenen Gläubigerversammlung am gestrigen Tag in Offenbach.
Natürlich fragen sich viele Teilnehmer jetzt, was mit ihren Kosten und dem Zeitaufwand, den ich für den gestrigen Tage hatte, passiert? Nun, das gilt wohl als persönliches Lebensrisiko, wie man so schön sagt. Was aber, wenn das alles so geplant war?
Natürlich stellt sich auch die Frage, ob die Vollmachten für die gestrige Gläubiger-versammlung überhaupt noch ihre Gültigkeit für den neuen Termin am 24. März 2020 haben?
Was passiert mit den angeblichen 1100 Vollmachten, die die Depré Rechtsanwalts AG aus Mannheim auf so ungewöhnliche Weise bekommen hat für diese Gläubigerversammlung?
Was passiert eigentlich, wenn die Versammlung am 24. März 2020 auf unbestimmte Zeit verschoben wird wegen des Corona-Virus?
Gibt es die Möglichkeit, eine solche Versammlung auch schriftlich durchzuführen?
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