Zumindest nicht als Präsenzveranstaltung. Eine Genehmigung zur Durchführung dieser Gläubigerversammlung war wohl in den aktuellen Corona-Zeiten nicht zu bekommen. Nachvollziehbar, denn dort wären möglicherweise mehr als 1.000 Menschen anwesend gewesen. Solchen Gefahren muss man sich dann sicherlich nicht aussetzen.
Nach unserem Kenntnisstand wird es nun ein sogenanntes Umlaufverfahren geben, in dem über alle Punkte, die man sonst auf der Gläubigerversammlung besprochen und über die man abgestimmt hätte, schriftlich entschieden werden sollen.
Man muss dann auch mal die Frage stellen, sehr geehrter Herr Dr. Renald Metoja, warum Sie hier zum Beispiel nicht einmal auf eine virtuelle Gläubigerversammlung bestanden haben. Auch wenn das Amtsgericht Offenbach hier „Herr des Verfahrens“ ist, auch eine virtuelle Gläubigerversammlung wäre doch möglich gewesen.
Vielleicht denkt man darüber ja noch einmal nach beim Amtsgericht in Offenbach. Eine schriftliche Abstimmung im Insolvenzverfahren wird dann sicherlich auch wesentlich unspektakulärer ablaufen, als eine Präsenzveranstaltung abgelaufen wäre.
Die betroffenen Anleger lässt man da nun mit vielen unbeantworteten Fragen irgendwo im Nirvana des Insolvenzverfahrens stehen. Ob das trotz allem Corona-Verständnis dann so richtig ist?
Wir finden nein, denn es muss doch möglich sein, eine solche virtuelle Gläubigerversammlung abzuhalten in der heutigen Zeit, um genau die offenen Fragen der Anleger der PIM Gesellschaften zu klären und auch offen zu diskutieren.
Nutzen Sie bitte, sehr geehrter Herr Dr. Renald Metoja, Ihren Einfluss beim Amtsgericht Offenbach, um das noch zu ermöglichen. Die Anleger würden sich sicherlich freuen. Transparenz halten wir gerade in diesem Insolvenzverfahren für sehr wichtig.
Ich glaube sie sind falsch informiert. Die Gläubigerversammlung findet doch statt. Zumindest habe ich von offizieller Seite nichts gegenteiliges gehört…
Anmerkung der Redaktion:
Hallo lieber User, dann heißt die Veranstaltung aber Bernhard allein in der Halle.
Herr Bremer, Sie haben Recht. Die Masseninsolvenzverfahren mit vielen Anlegern müssen vom Gesetzgeber ganz anders geregelt werden. Transparenz und Beschleunigung müssen her. Die Anleger der BWF Stiftung warten immer noch auf die Befriedigung ihrer Ansprüche, obgleich das Verfahren schon seit 2015 läuft. Es kann nicht wahr sein, dass die beschlagnahmten Vermögenswerte immer weniger werden.