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PIM Gold GmbH Insolvenzgericht meldet sich auf unsere Presseanfrage hin

qimono (CC0), Pixabay
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Sehr geehrter Herr Bremer,

zu Ihrer Anfrage vom 02.03.2020 kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

bei der Entscheidung in welchen Räumlichkeiten eine Gläubigerversammlung terminiert wird, ist das Insolvenzgericht auf die Informationen des Insolvenzverwalters angewiesen. Dieser hatte im Vorfeld bei jedem einzelnen Gläubiger schriftlich nachgefragt, ob die Absicht besteht, zu der Gläubigerversammlung persönlich zu erscheinen.

Es hatten zuletzt 160 Gläubiger/Gläubigervertreter ihr Erscheinen angekündigt. Die Kapazität der angemieteten Halle ist für 200 bis 300 Besucher ausgelegt. Anhaltspunkte dafür, dass dann weit über 400 Gläubiger erscheinen werden, waren für das Insolvenzgericht nicht gegeben.

Als sich dann am 28.02.2020 abzeichnete, dass der Platz im Mariensaal nicht ausreichen wird, wurde durch das Insolvenzgericht telefonisch bei der Verwaltung der Stadthalle Langen nachgefragt, ob und ggf. wann die Möglichkeit besteht eine Gläubigerversammlung dort abzuhalten.

Als einzig freier Termin im Monat März wurde der 24.03.2020 genannt. Auf der Grundlage der hier bekannten Fakten kann ausgeschlossen werden, dass der Termin am 28.02.2020 aus „taktischen Gründen“ in einem zu klein dimensionierten Saal angesetzt worden ist.

Ein Anspruch von Gläubigern auf Erstattung von An- und Abreisekosten ist gesetzlich nicht vorgesehen.  Erteile Vollmachten behalten zumindest dann ihre Gültigkeit, wenn sie nicht zeitlich oder sachlich beschränkt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Hier unsere Anfrage:

Sehr geehrter Herr Dr. Eckert,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen aktuellen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner Internetseite.

  1. Meiner Kenntnis nach wird eine solche Gläubigerversammlung vom bestellten Insolvenzverwalter geplant, und vom zuständigen Insolvenzgericht durchgeführt. War dies in diesem Fall auch so?
  2. War die Planung in diesem Fall von der Anzahl der möglichen Teilnehmer her nicht „fahrlässig“?

3.Verwunderlich ist dann auch, dass man in der Versammlung dann sofort einen Ausweichtermin präsentiert hat, keine 50 Minuten nach dem offiziell geplanten Beginn der Versammlung. Wie ist das möglich?

  1. War der neue Veranstaltungsort schon für den Fall als Ersatz geplant, das zu viele Gläubiger zu der Veranstaltung kommen würden?

5.Das Verschulden der ausgefallenen Veranstaltung liegt ja nun beim Insolvenzgericht und dem zuständigen Insolvenzverwalter. Können die nun erneut geschädigten Anleger nun auf Entschädigung hoffen für den Aufwand den man nun für Nichts und wieder Nichts betrieben hat?

6.Können Sie ausschließen, dass diese Veranstaltung auch so aus rein taktischen Erwägungen so angesetzt wurde, um dann in einem 2.ten Termin weniger Anleger zu haben bei der Versammlung?

  1. Sollte es nun zu einem Verbot solcher Großveranstaltungen auf Grund des Coronavirus kommen, wie geht es dann in dem Verfahren weiter?

8.Was ist mit den Vollmachten die für die gestrige Gläubigerversammlung erteilt wurden. Behalten diese ihre Gültigkeit, oder aber müssen diese neu erteilt werden für den jetzt anberaumten Termin?

  1. Wie konnte solch eine Peinlichkeit überhaupt passieren?

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