Natürlich haben wir auch in den letzten Tagen mit betroffenen Anlegern der genannten Gesellschaften viele Gespräche geführt.
Mehr, als durch die benannten Unternehmen geschädigt, fühlen sich Anleger mittlerweile durch die Ansprache von unzähligen Rechtsanwälten verunsichert, die ihre Dienste anbieten.
„Ich komme mir vor wie in Thailand“, so ein Anleger, „wo es an jeder erdenlichen Ecke ein Tuk Tuk gibt, wo man gar nicht weiß, mit welchem man fahren soll bzw. welches einigermaßen sicher ist, um darin einzusteigen.
Ich frage mich aber auch, wo diese Rechtsanwälte her wissen, dass ich bei einem der Unternehmen investiert bin? Ich habe mich nun entschieden, keinem dieser Rechtsanwälte ein Mandat zu geben, die mich kontaktiert haben, sondern werde entweder einer Interessengemeinschaft beitreten, oder aber die Rechtsanwaltskammer anrufen und um die Benennung eines Rechtsanwaltes bitten.
Da waren Rechtsanwälte dabei, die in meinem Fall, nachdem ich diesen geschildert hatte, gar kein Problem sahen, für mich erfolgreich zu sein, aber dann auch eine Zahlung von über 2.000 Euro direkt als Kostenvorschuss haben wollten“, so der Anleger gegenüber unserer Redaktion.
Natürlich muss auch jetzt aktuell „guter Rat nicht teuer sein“, denn man muss nicht sofort einen Rechtsanwalt mit seiner Interessenvertretung beauftragen, sondern kann hier sicherlich zunächst einmal auch einer IG – Interessengemeinschaft – beitreten, sofern diese nicht vordergründig die Absicht hat, Mandate zu sammeln.
Hüten Sie sich auch vor Rechtsanwälten, die mit vermeintlichen Erfolgen in anderen Verfahren große Werbung machen, denn jeder Fall ist sicherlich ein Einzelfall, den man dann immer auch genauso betrachten muss. Dass der mit Erfolgen werbende Rechtsanwalt auch in ihrem Fall gerichtlichen Erfolg haben wird, dafür wird er ihnen dann keine Garantie geben.
Derzeit befinden wir uns, was die genannten Firmen betrifft, in einem „Zwischenverfahren“, denn die Insolvenz ist zwar angemeldet, aber noch nicht eröffnet worden. Momentan erstellt der beauftragte Insolvenzverwalter ein Insolvenzgutachten für das Amtsgericht Offenbach, um festzustellen, ob genügend Masse für die Abwicklung des jeweiligen Verfahrens vorhanden ist.
Erst nach Vorlage dieses Insolvenzgutachtens wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren selber dann überhaupt eröffnet wird, wovon wir aber ausgehen.
Den nun bestellten Insolvenzverwalter sehen wir in unserer Redaktion kritisch, da wir ihn aus einem anderen Verfahren kennen, dem Fall GENO eG. Da bleibt für uns, mit diesem Wissen, noch viel Klärungsbedarf offen.
Augenscheinlich scheint auch derzeit noch kein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt worden zu sein. Auch dies ist ein Vorgang, den wir nicht so ganz nachvollziehen können, denn den Namen des jetzt bestellten Insolvenzverwalters kannten wir bereits seit zehn Tagen und hatten ihm im Vorfeld seiner mutmaßlichen Bestellung bereits einen kritischen Fragenkatalog übermittelt, den er uns aber nicht beantwortet hatte.
Nun weiß der Insolvenzverwalter aber vermutlich ganz genau, worauf wir jetzt bei ihm achten werden in seinem Vorgehen als Insolvenzverwalter.
Unsere Bedenken und Vorbehalte werden wir auch dem Amtsgericht Offenbach, dem zuständigen Insolvenzgericht, in den nächsten Tagen mitteilen, dies in der Erwartung, dass man auch dort ein „waches Auge“ hinsichtlich dieser Bedenken hat.
Trotzdem sollte man dem Insolvenzverwalter dann auch eine faire Chance geben, das Verfahren ordentlich abzuwickeln. Wir werden uns das bis zur ersten Gläubigerversammlung genau anschauen.
Kommentar hinterlassen