8 IN 402/19: In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 43743),
vertreten durch:
Mesut Pazarci, (Geschäftsführer),
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marijan Kulisch, Schepp Allee 57, 64295 Darmstadt,
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 62759-0, Fax: 09343 / 3833, E-Mail: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet: www.eisner-rechtsanwaelte.com
wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
– Frau Diana Kodek, Deckenwaldstraße 20a, 63179 Obertshausen
– Herr Rechtsanwalt Peter Mattil, zu laden über: Rae Mattil & Koll, Thierschplatz 3, 80538 München
– Herrn Rechtsanwalt Marvin Kewe, zu laden über: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eichhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt
– Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, zu laden über: Pforr Rechtsanwälte & Kollegen, Langenfelder Straße 14, 36433 Bad Salzungen
– Herr Rechtsanwalt Daniel Voss, zu laden über: Rae Müller Seidel Voss, Breite Straße 147 – 151, 50667 Köln
G r ü n d e :
Die Einsetzung erfolgt gemäß § 67 InsO i. V. m. § 21 Abs. 2 Nr. 1a InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 09.10.2019
Rechtsanwalt Kulisch steht Frau K. Nahe. Sie hat gemeinsam mit Dönnebrink den Inolvenzverwalter vorgeschlagen. Rechtsanwalt Kulisch hat mit PIM Vorher nichts zu schaffen gehabt. Den kennt keiner. Dann taucht der mit Lady Drachen plötzlich auf bei PIM. Das ist doch eine Mauer des Vertuschens. Was soll den da für die Anleger herauskommen? Kleingeld, das große Geld stecken sich doch die Anwälte ein. Kuck dir doch mal den Kulisch an, keine Sau kannte den doch vorher. Der wollte auch mal an den Fleischtopf!