Interessengemeinschaften finden wir immer dann gut, wenn diese einen in dem Vorgang unabhängigen Initiator hat, der sich dann vorne anstellt.
Nun hat sich wohl in Leipzig dazu eine Interessengemeinschaft gebildet, über die auch die Leipziger Volkszeitung heute berichtete:
Erstaunlich an dem Bericht ist aber, dass man hier eine Verdachtsberichterstattung vornimmt, denn auch wir haben von der IG gehört, können die dort handelnden Personen aber nicht der Vermittlerszene von PIM Gold GmbH oder der Premium Gold Deutschland GmbH zuordnen.
Insofern sehen wir den Beitrag als „schlecht recherchiert“ an. Wo der Artikelverfasser aber dann sicherlich recht hat, ist, dass eine von Vermittlern ins Leben gerufene Interessengemeinschaft eben nicht empfehlenswert wäre.
Kritisch sehen wir auch das Wort „Vertuschung“, denn was sollte noch „vertuscht“ werden zum jetzigen Zeitpunkt? Alle Unterlagen und Fakten dürften bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt auf dem Tisch liegen und, mit Verlaub, auch wenn wir dem Vertrieb natürlich auch kritisch gegenüberstehen, dass einer der Vermittler hier an möglichen kriminellen Handlungen beteiligt gewesen sein soll, das können wir uns nicht vorstellen; und dafür gibt es auch keine Anhaltspunkte.
Was aber kann der Anleger überhaupt derzeit tun? Wenig, außer das, was einem viele Rechtsanwälte derzeit erklären, um ein Mandat zu ergattern: „den Vermittler verklagen“. Nun, stellen Sie sich doch als Anleger einmal vor, dass es um einen Streitwert von 50.000 Euro geht, den sie bei dem Unternehmen Premium Gold Deutschland GmbH als Anleger im Feuer haben.
Das ist viel Geld, keine Frage, aber dann reden wir auch über mögliche Kosten für die rechtliche Durchsetzung von über 4.500 Euro. Die will ihr Anwalt von Ihnen haben, egal ob er gewinnt oder verliert.
Es lohnt sich also, ihnen gegenüber das Feindbild des Vermittlers aufzubauen. Stellen Sie sich vor, sie gewinnen den Prozess, dann würde ihr Prozessgegner die Anwaltskosten bezahlen müssen. Sie haben ein Gerichtsurteil gegen den Vermittler in den Händen und können vollstrecken, und dann erfahren Sie, dass der verklagte Vermittler gar kein Vermögen hat, aus dem er diese Forderung bezahlen kann. Dann haben Sie einfach nur gutes Geld schlechtem hinterher geworfen.
Was wichtig ist, ist, dass man seine Forderung gegen das Unternehmen Premium Gold Deutschland GmbH und PIM Gold GmbH zur Insolvenzforderungstabelle anmeldet. Das sollte man dann für kleines Geld einen Rechtsanwalt machen lassen, denn der Insolvenzverwalter könnte sich auch weigern, ihre Forderung anzuerkennen. Dann müssten sie ihre Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter einklagen.
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