Verbraucher – wer schützt diese eigentlich vor Betrügern wie bei PIM Gold?
Erst durch das Kleinanlegerschutzgesetz wurde 2015 der kollektive Verbraucherschutz gesetzlich als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, fixiert. Kollektiver Verbraucherschutz bedeutet, dass die BaFin Verbraucher und Verbraucherinnen in ihrer Gesamtheit schützt. Konsequenterweise haftet die BaFin auch geschädigten Verbrauchern nicht für ein Aufsichtsversagen. Hierüber hatte diebewertung.de des Öfteren berichtet.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/137/1913798.pdf
Kommentar hinterlassen