Es ist möglich, dass es am 28. Februar 2020 eine „heiße Diskussion“ auf der anstehenden Gläubigerversammlung geben wird, vor allem ausgelöst durch das aus unserer Sicht völlig überflüssige Schreiben von Dr. Renald Metoja an Anleger. Mittlerweile hat sich Dr. Metoja auch bei uns in der Redaktion gemeldet.
Es war wie immer ein angenehmes Gespräch und in der Sache hat er wohl dann verstanden, dass man sein Schreiben auch missverständlich interpretieren kann.
Tatsache ist wohl nach dem deutschen Insolvenzrecht, dass man nur selber in einer Gläubigerversammlung abstimmen kann, wenn man vor Ort ist oder wenn man einem Rechtsanwalt dafür eine Vollmacht erteilt hat. Möglich ist auch die Vertretung durch einen anderen Gläubiger oder durch einen nahen Familienangehörigen, der volljährig ist, natürlich auch dann nur mit entsprechender Vollmacht.
Die Abstimmung über den Verbleib des Insolvenzverwalters in seinem Amt erfolgt üblicherweise immer nach Abschluss einer Diskussion der Gläubigerversammlung.
Es kann also aus unserer Sicht nicht der Auftrag des vom Amtsgericht Offenbach bestellten Insolvenzverwalters sein, für die Vertretung der Stimmen auf der Gläubigerversammlung zu sorgen, es sei denn, er hat möglicherweise Angst um die eigene Bestätigung. Ob das hier so ist, wissen wir nicht.
Wir haben nun dem Insolvenzgericht Offenbach einen Fragenkatalog dazu übermittelt. Schauen wir mal, ob sich das Insolvenzgericht dazu meldet bei uns.
Festgestellt haben wir aber auch, dass die Reaktion der Anwaltschaft, mit denen wir gesprochen haben, ganz klar der Meinung ist, dass das „gar nicht geht“. Was wir insgesamt schade finden, ist, dass nun eine gute Arbeit, die Insolvenzverwalter Renald Metoja sicherlich in der Kürze der Zeit geleistet hat, so in ein schlechtes Licht gerückt wird.
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