Startseite Allgemeines „PIM Gold“-Insolvenz – Rechtsanwalt Dr. Pforr regt die Beiziehung des Vermögens der Firma K.K. Gregor Technik GmbH an – doppelte Inanspruchnahme von PIM unzulässig.
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„PIM Gold“-Insolvenz – Rechtsanwalt Dr. Pforr regt die Beiziehung des Vermögens der Firma K.K. Gregor Technik GmbH an – doppelte Inanspruchnahme von PIM unzulässig.

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Das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses der PIM Gold GmbH in Insolvenz und juristischer Beirat der Interessengemeinschaft PIM Gold, Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, regt mit Schreiben vom 14.10.2019, welches der Redaktion vorliegt, die Beiziehung des Vermögens der Firma K.K. Gregor Technik GmbH durch den Insolvenzverwalter an.
Dr. Pforr will eine Doppelleistung durch PIM Gold vermeiden, um die den Anlegern zustehende Vermögensmasse der insolventen Gesellschaft zu vergrößern.

K.K Gregor Technik GmbH kaufte bei der PIM GmbH in Deutschland Gold und ließ sich dies später in der Türkei ausliefern, wofür wohl auch eine Herausgabequittung gegengezeichnet wurde.
Dr. Pforr machte auf folgende Ungereimtheit aufmerksam: K.K. Gregor Technik kaufte Gold bei PIM Gold und ließ es sich auch gegen Quittung ausliefern. Später wurde über die K.K. Gregor Technik GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.
Auf Veranlassung des dortigen Insolvenzverwalters gab es etwa im September 2018 eine Durchsuchung bei der PIM Gold, um die gleiche Menge Gold zugunsten der Insolvenzmasse der K.K. Gregor Technik GmbH zu beschlagnahmen, wodurch quasi ein zweites Mal erneut an diese nunmehr aber zu Unrecht ausgeliefert wurde. Also hat K.K. Gregor Technik eine doppelte Goldmenge erhalten, so Dr. Thomas Pforr: „Nach den bisher bekannten Informationen sind ca. 70 bis 75 kg Gold durch die Behörden im Rahmen einer Beschlagnahme für das Unternehmen K.K. Gregor Technik GmbH eingezogen worden. Dies geschah zu dem Az. 7570 JS 248382/17. Laut Informationen handelt es sich bei dem Unternehmen K.K. Gregor Technik GmbH um eine Gesellschaft, die einen Fake-Shop im Internet betrieben hat. Hier wurden von Kunden Waren bestellt und im Rahmen von Vorschüssen mindestens 5.200.000 € vereinnahmt. Dabei wurden in der überwiegenden Anzahl die entsprechenden Waren an die Kunden nicht geliefert. Insolvenzverwalter über das Vermögen der K. & K. Gregor Technik GmbH ist Dr. Andreas Kleinschmidt. Diese insolvente Gesellschaft, vertreten durch den Insolvenzverwalter, befindet sich daher in einem Schuldverhältnis zu der insolventen PIM Gold GmbH, vertreten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Metoja.
Also besteht eine Vermutung, dass K.K. Gregor eine doppelte Goldmenge erhalten hat. In einem Schreiben an den Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH regt Dr. Pforr die Prüfung und Rückführung an.

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