Startseite Allgemeines PIM Gold: Insolvenzverfahren eröffnet – Meldung des Insolvenzverwalters
Allgemeines

PIM Gold: Insolvenzverfahren eröffnet – Meldung des Insolvenzverwalters

geralt / Pixabay
Teilen

Heusenstamm, 2. Dezember 2019. Das Amtsgericht Offenbach hat das Insolvenzverfahren über die PIM Gold GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Renald Metoja von der Kanzlei EISNER Rechtsanwälte bestellt. Die Gläubiger können ab sofort ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

„Nachdem bisher die Sicherung des Vermögens im Vordergrund stand, beginnt jetzt im eröffneten Verfahren die Bestandsaufnahme der Passiv-Seite“, erläuterte Metoja. Alle bei PIM Gold erfassten potenziellen Gläubiger werden dazu in den nächsten Wochen vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Sie erhalten ein Formular sowie alle notwendigen Informationen, bis wann und wie sie ihre Forderungen anmelden können. Diese Informationen werden zusätzlich auch unter www.pim-gold.com veröffentlicht.

Wie viele Anleger insgesamt betroffen sind, ist derzeit noch unklar. In den Datenbanken von PIM Gold befinden sich rund 30.000 Verträge, die ca. 12.000 Kunden zuzuordnen sind. „Die genaue Zahl der Gläubiger und die Höhe der offenen Forderungen, wird sich erst nach Abschluss der Forderungsanmeldung zeigen“, so Metoja. Zu seinem gesetzlichen Auftrag als Insolvenzverwalter gehört, sämtliche Forderungen der Gläubiger festzustellen und zu überprüfen.

Parallel dazu untersucht Metoja sämtlichen Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine Mehrung der Insolvenzmasse. Dazu geht er weiter Hinweisen auf den Verbleib von Gold sowie anderen Vermögenswerten nach. Gleichzeitig prüft er die Geltendmachung eventueller Ansprüche gegen Vermittler oder Dritte zugunsten der Insolvenzmasse.

Wann und in welcher Höhe die Gläubiger mit einer Quotenzahlung rechnen können, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Dafür muss zunächst abschließend feststehen, wieviel Vermögen („Masse“) vorhanden ist, und wie viele berechtigte und durchsetzbare Forderungen von Gläubigern dem gegenüber stehen. „Bis alle dafür nötigen praktischen und juristischen Fragen geklärt sind, können in einem solchen Verfahren Monate vergehen“, so Metoja.

Die PIM Gold GmbH hatte Ende September 2019 Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte Gold-Investments an Kleinanleger verkauft und warb damit, die Zinserträge durch Kauf und Recycling von Altgold zu erwirtschaften. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen jedoch die Zins-Zahlungen nach Art eines Schneeballsystems aus neu eingeworbenen Kundengeldern ausgezahlt worden sein.

Informationen zum Stand und Ablauf des Verfahrens sowie Fragen und Antworten für Gläubiger hat der vorläufige Insolvenzverwalter auf www.pim-gold.com veröffentlicht. Diese Informationen werden laufend aktualisiert.

 

Pressekontakt:

Sebastian Glaser
möller pr GmbH
Telefon: +49 (0)221 80 10 87-80
Mobil: +49 (0)176 53 80 82 42
Email:    sg@moeller-pr.de

Christoph Möller
möller pr GmbH
Telefon: +49 (0)221 80 10 87-87
Mobil: +49 (0)179 100 90 80
Email: cm@moeller-pr.de

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Warum stellt sich Friedrich Merz nicht als Gegenkandidat im Bundestag zur Wahl gegen Olaf Scholz, das wär doch die Lösunge

Die Idee, dass die CDU ihren eigenen Kanzlerkandidaten – in diesem Fall...

Allgemeines

Die USA werden deutsche Güter mit Sonderzöllen belegen, dann sollte Deutschland das auch tun!

Die USA exportieren eine Vielzahl von Produkten nach Deutschland, und die Handelsbeziehungen...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom 7. Oktober...

Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Änderung der Anlage VI zum 2. Kapitel

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung...