Diese Frage hatten wir ja am gestrigen Tage in einem Bericht zur erneuten und jetzt wohl endgültig abgesagten PIM Gläubigerversammlung gestellt. Nun haben wir dazu eine Stellungnahme der PR-Agentur von Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja bekommen.
Zitat:
Sehr geehrter Herr Bremer,
ein kurzer Hinweis zu Ihrer (nachvollziehbaren) Forderung unter https://www.diebewertung.de/pim-gold-glaeubigerversammlung-am-22-september-2020-findet-nicht-statt/, es solle eine virtuelle Gläubigerversammlung stattfinden:
Eine virtuelle Gläubigerversammlung sieht die Insolvenzordnung leider nicht vor, so dass als „Ersatz“ nur das schriftliche Verfahren infrage kommt. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich zwar z.B. das Aktiengesetz geändert und virtuelle Versammlungen erlaubt, die Insolvenzordnung allerdings nicht. Insofern ist es nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich eine virtuelle Gläubigerversammlung abzuhalten, auch wenn das angesichts von COVID-19 wünschenswert wäre.
Einen aufschlussreichen kurzen Aufsatz zum Thema finden Sie übrigens hier: https://www.leonhardt-rattunde.de/media/editorial_aus_zinso_2020_15.pdf
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