Viele bekannte Insolvenzverwalter hatten sich um die Durchführung des PIM Gold Insolvenzverfahrens beworben, bekommen hat es dann ein Insolvenzverwalter, den so keiner auf der Rechnung hatte? Ein Insolvenzverwalter, der aus dem Hause PIM selber vorgeschlagen worden sein soll, so hört man es.
Viele vermuten hier heute möglicherweise noch ein „abgekartetes Spiel“ zwischen dem bestellten Insolvenzverwalter und einem der Hauptbeschuldigten im PIM GOLD Skandal. Reine Vermutungen, auch das muss man ganz klar dazu sagen, aber auch eine denkbare Möglichkeit, wie allerdings viele andere Möglichkeiten auch.
Nun tut sich, wenn man den Handelsblattartikel dann richtig liest, möglicherweise ein neuer Anspruchsgegner für den Insolvenzverwalter auf, nämlich der weitere Hauptbeschuldigte in diesem Verfahren neben Julius L. und Mesut P. Es soll sich hierbei um eine Frankfurter Anwaltskanzlei handeln, die in der Vergangenheit für das Unternehmen PIM tätig gewesen sein soll.
Hier muss der Gläubigerausschuss nun wachsam sein, dass man dann im Hause des Insolvenzverwalters diesen möglcihen Anspruchsgegener nicht „vergisst“ in Anspruch zu nehmen.
Unsere Erfahrung ist leider auch, dass, wenn der Insolvenzverwalter im Amt bestätigt ist, man kaum noch etwas von diesen Verfahren hört, denn die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind dann auch zur Vertraulichkeit verpflichtet. So ist das deutsche Gesetz nun mal. Es macht so manche mögliche Vertuschung dann erst auch möglich. Ein Hoch dem deutschen Gesetzgeber.
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