Mit Verlaub, lieber Versender solcher E-Mails, jemand, der ein wenig Grips im Kopf hat, legt ihr Pamphlet nach einmaligem Durchlesen zur Seite. Mehr als Zeitdiebstahl ist das nicht. Eigentlich müsste man Sie, den Verfasser solcher Mails, strafrechtlich verfolgen wegen „groben Unfugs“.
Zunächst einmal sind Sie offenbar zu feige, sich mit wahrem Namen zu erkennen zu geben. Da sei doch mal die Frage gestattet, warum eigentlich? Natürlich gehören solche Vorwürfe, wenn die belegbar sind, in die Hand eines Staatsanwaltes, aber der muss dann eben auch erkennen können, dass das keine Hirngespinste sind bzw. das Geschreibsel nicht nur die offensichtliche Absicht hat, einen Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. Sorry, andere Absichten kann es hier nicht geben.
Auch wir haben natürlich dazu bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt und erfahren, dass es gegenseitig wohl mehrere Strafanzeigen gibt. Hier muss man also die Verfahren abwarten. In Deutschland gilt immer noch der Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Nun aber zu Ihren Hinweisen:
Nehmen wir nur mal ein „kleines Beispiel“ Ihres verworrenen Pamphlets. Es geht um Ihre Ausführungen zum Unternehmen K.K. Gregor Technik GmbH: Würden diese stimmen, dann hätten die Ermittlungsbehörden in diesem Fall möglicherweise ein Problem.
Geht man zu dem Unternehmen in den Bundesanzeiger, dann findet man eine Liste zur Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Hinweise zum vermutlichen Gesamtschaden. Ihren Ausführungen folgend würden in dieser Aufstellung ja dann 90 Kilogramm Gold fehlen. Nimmt man dann den Goldwert plus die sichergestellten Gelder, dann wäre betrogenen Kunden ja „kaum ein Schaden entstanden“. Sie sehen, es ist einfach, etwas zu behaupten, wenn man anonym ist und nicht für seinen „geistigen Mist“ geradestehen muss.
So lange Sie also hier keine Zahlen, Daten, Fakten liefern, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, würde ich an Ihrer Stelle mein Maul halten, denn dass das Unternehmen PIM da nicht gegen Sie vorgeht, auch wenn sie anonym sind, ist dann kaum denkbar.
An Ihrer Stelle wäre ich zukünftig mit dieser E-Mail-Adresse sehr vorsichtig. Man kann ganz schnell herausbekommen, wo und wer Sie wirklich sind, und dann könnte die Luft sehr dünne werden.
Also raus aus der Anonymität, belegbare Fakten auf den Tisch und ich bin sofort Ihr Fan.
So lange sind Sie für mich ein Zeitdieb und ein Märchenerzähler, sorry!
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Benachrichtigung der Verletzten über die Sicherstellung von Vermögenswerten aufgrund Vermögensarrestes (§ 111 l StPO) gegen die Firma K.K. Gregor Technik GmbH als Arrestschuldnerin zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung
7570 Js 248382/17
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führte gegen mehrere Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren (Az. 7570 Js 248382/17) wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betruges, welches zwischenzeitlich durch Anklageerhebung abgeschlossen wurde.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ist den Verletzten aus den von den Beschuldigten begangenen Betrugsstraftaten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was die Firma K.K. Gregor Technik GmbH zu Unrecht erlangt hat.
Dem liegt nach dem Ergebnis der Ermittlungen zugrunde, dass die Firma K.K. Gregor Technik GmbH in zumindest 9.301 Fällen Vermögenswerte Verletzter durch betrügerische Handlungen der Beschuldigten – hier durch das Betreiben eines „Fake-Shops“ im Internet, bei welchem die Verletzten als Besteller online Waren bestellten, diese jedoch in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle nicht geliefert bekamen – in Höhe von zumindest 5.128.956 Euro erlangt hat.
Um der Firma K.K. Gregor Technik GmbH das durch die Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen Vermögensarrest beim Amtsgericht Frankfurt am Main in Höhe von zuletzt 729.894,30 EUR Euro gegen die Firma K.K. Gregor Technik GmbH als Arrestschuldnerin erwirkt. Es konnten seit dem 03.11.2017 Vermögenswerte in Höhe von (derzeit) 395.289,81 Euro gesichert werden.
Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) werden die Verletzten hiermit über die Vollziehung des Vermögensarrestes benachrichtigt.
Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Wert der in Vollziehung des Vermögensarrestes gesicherten Vermögenswerte oder des durch deren Verwertung erzielten Erlöses nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche zu befriedigen, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arrestschuldners stellen (§ 111i Abs. 2 StPO).
Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, so erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte; die gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111 i Abs. 1 StPO).
Dies war vorliegend der Fall: Da die vorgenannte gesicherte Summe von 395.289,81 Euro voraussichtlich nicht ausreichen wird, um alle Verletzten zu befriedigen, hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 17.05.2018 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma K.K. Gregor Technik GmbH beantragt (§ 111 i Abs. 2 Satz 1 StPO).
Das Insolvenzverfahren wurde am 26.11.2018 vom Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet und trägt das Aktenzeichen 810 IN 575/18 K. Forderungen der Verletzten gegen die vorgenannte Arrestschuldnerin (Firma K.K. Gregor Technik GmbH) können von diesen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel. 030 726248910, Fax: 030 726248911, E-Mail: kkgregortechnik@whitecase.com bestimmt.
Auf der vom Insolvenzverwalter geschalteten Webseite https://kkgregor.insolvenz-solution.de im Internet finden sich weitere Informationen, u.a. zu Termin(en), der Gläubigerversammlung und zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren sowie die Möglichkeit, diesbezüglich Dokumente direkt herunterzuladen. Des Weiteren finden sich dort die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters.
Habe auch diese Emails bekommen. Habe auch recherchiert. Defintiv wurden von der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Rahmen der Gewinnabschöpfung 90 kg Gold beschlagnahmt. Das ist Fakt !
Warum diese nicht im öffentlichen Bericht des Insolvenzverwalters stehen, ist sicherlich fraglich.
Nun aber zu Ihrem Geschreibsel wie Unschuldsvermutung, etc.
Sicherlich ist es nicht so fair, wenn in anonymen Emails jemand Straftaten beschuldigt wird.
Ist es jedoch fair oder professionell, wenn ein Unternehmen wie PIM Gold verkauft mit den Werbebotschaften: „Ihr Gold wird insolvenzgesichert im Zollfreilager bei Loomis eingelagert und Sie erhalten, so lange es eingelagert ist, eine Rendite von jährlich 6%“. Tatsächlich ist nur ein kleiner Bruchteil auf den Namen der PIM eingelagert, der Kunde hat nicht mehr als einen schuldrechtlichen Herausgabeanspruch. Der Kunden weiß auch nicht, dass er das Gold mit einem Aufschlag von 32,5% kauft. Wo ist hier eine Sicherheit oder eine Rendite? Transparenz ist gar nichts, denn diese tolle Unternehmen, welches als Scheideanstalt auftritt aber keine ist, hat weder Inventurnachweise, noch ne Buchhaltung oder Bilanzen. Aber es git die Unschuldsvermutung. Toll !!!
Geben sie doch zu, dass PIM Gold Ihr Auftraggeber ist und heucheln Sie uns nicht den unabhängigen Journalisten vor. Haben Sie überhaupt den Mut dies abzudrucken?