Im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM hat die Verteidigung am Dienstag vor dem Landgericht Darmstadt eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren und neun Monaten für den angeklagten Ex-Geschäftsführer gefordert.
Sie beantragte zudem die Aussetzung des Haftbefehls gegen den 51-Jährigen. Er habe das ihm Vorgeworfene eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens aus Heusenstamm schweren Betrug und Geldwäsche vor. Sie hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Das Urteil soll kommenden Dienstag fallen.
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