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PIM Gold: vorl. Insolvenzverwalter wertet Buchhaltung aus

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Heusenstamm, 14. Oktober 2019. Der vorläufige Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH, Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, hat mit der Auswertung der Buchhaltung des Unternehmens begonnen. Daneben geht er Hinweisen auf den Verbleib weiterer Vermögenswerte nach.  

„Im Vordergrund unserer Arbeit steht jetzt das Aufspüren und die Sicherung von Vermögenswerten“, sagte Metoja. „Das heißt, wir durchforsten systematisch sämtliche Unterlagen des Unternehmens, um Zahlungsströme nachzuvollziehen und den Verbleib von Vermögen zu klären.“

Der vorläufige Insolvenzverwalter und sein Team sichten und analysieren dazu derzeit die Buchhaltung der PIM Gold GmbH, die allerdings nicht auf dem aktuellen Stand und für die Jahre 2018 und 2019 lückenhaft ist. Parallel dazu läuft eine umfassende Sicherung der elektronischen Daten, d.h. von Festplatten, Servern, Emailverkehr, etc.

Metoja betonte, dass es dauern wird, bis er sich einen umfassenden und belastbaren Überblick verschafft hat. „Wir müssen alle Daten und Informationen mit der gebotenen Skepsis behandeln und uns ein eigenes Bild machen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. „Das ist eine Fleißarbeit, die voraussichtlich Wochen in Anspruch nehmen wird.“

Parallel dazu hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen eigenen Überblick über die bisher in zwei Depots sowie einem Show-Room von PIM Gold sichergestellten Gold- und Edelmetall-Bestände verschafft. Nach vorläufigen Schätzungen handelt es sich um eine Gesamtmenge von rund 500 Kilogramm.

Darunter sind Goldbarren sowie Münzen und Schmuck, z.T. auch aus anderen Edelmetallen. Die Echtheit dieser Bestände sowie die exakten Mengen und Werte werden im späteren Verlauf des Verfahrens von einem Gutachter geprüft.

In den letzten Tagen ist zudem eine Reihe von Hinweisen zu den Geschäftspraktiken und mutmaßlich damit verbundenen Vermögensverschiebungen eingegangen. Einige dieser Hinweise sind anonym erfolgt.

Andere stammen von ehemaligen Mitarbeitern oder anderen dem Unternehmen nahestehenden Personen aus Deutschland, dem europäischen Ausland oder der Türkei. „Wir gehen sämtlichen Hinweisen nach und stehen in engem Austausch mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft“, sagte Metoja.

Inzwischen hat das zuständige Insolvenzgericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt. Das fünfköpfige Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der besicherten und unbesicherten Gläubiger sowie der Arbeitnehmer. Damit sind die wesentlichen Gläubigergruppen vertreten. Der vorläufige Gläubigerausschuss ist Vertretungsorgan der Gläubiger und unterstützt und kontrolliert den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Metoja wies erneut darauf hin, dass eine Anmeldung von Forderung durch die Gläubiger erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht möglich ist. Diese wird voraussichtlich im Dezember erfolgen. Über Fristen und Form der Anmeldung werden Gläubiger und Öffentlichkeit rechtzeitig informiert. Informationen zum Stand und Ablauf des Verfahrens sowie Fragen und Antworten für Gläubiger hat der vorläufige Insolvenzverwalter auf www.pim-gold.com veröffentlicht. Diese Informationen werden laufend aktualisiert.

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