Rechtsanwalt Michael Malar von der Kanzlei BEMK Rechtsanwälte PartGmbB, der die Bearbeitung des PIM Gold-Komplexes zentral in Markdorf übernommen hat, hat ein weiteres positives Urteil für einen ehemaligen PIM-/PGD-Vermittler erstritten, diesmal vor dem Landgericht Schweinfurt. Die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 14.500,00 EUR wurde am 15. Februar 2021 abgewiesen.
Streitpunkt war u.a., ob über das Insolvenzrisiko der PIM Gold GmbH aufgeklärt werden musste. Das Landgericht Schweinfurt entschied, es sich nicht um ein mit dem Investment „Goldkauf“ verbundenes spezifisches Risiko handelt, dass die verwahrende Gesellschaft pleite gehen kann. Der Umstand, dass bei Einlage des Goldes bei einer Fremdfirma das Risiko oder Insolvenz eben jener Firma drohen kann, ist ein allgemeines wirtschaftliches Risiko und bedarf keiner gesonderten Aufklärung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
„Es ist zu beachten, dass der Kläger schlicht physisches Gold als Sachwert erworben hat. Im Gegensatz zu einem verbrieften Wertpapier ist das nicht so schwierig, als das die Wirkweise des Investments nicht verstanden werden könne“, ergänzt Anwalt Malar. „Nach dem positiven Hinweis des OLG Stuttgart für unsere Mandanten in Sachen PIM ist dies ein weiterer Erfolg.“
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