Es ist schon unglaublich, der Inhalt der Mail der Kanzlei Dr. Greger aus Regensburg.
Dort scheint man nicht einmal mitbekommen zu haben, dass es auf Grund von Corona erneut keine Präsenzveranstaltung zum Thema „Gläubigerversammlung“ im September geben wird.
Das sollte die Kanzlei, wenn die dann gut informiert wäre, doch eigentlich wissen. Weiß sie anscheinend nicht, insofern würde ich mir als Anleger und Vertriebler alleine deshalb schon Gedanken dazu machen, ob ich überhaupt Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen würde.
Nun geht die „Dreistigkeit“ der Kanzlei aber weiter.
In der Mail heißt es_
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Dienstag, 22. September 2020 findet der bereits mehrfach verlegte Termin für die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH statt.
Veranstaltungsort ist die Stadthalle Langen, Südliche Ringstraße 77 in 63225 Langen. Einlass ist ab 09:00 Uhr, Beginn ist 11:00 Uhr.
Sofern Sie an diesem Termin nicht persönlich teilnehmen, empfehlen wir Ihnen, sich hierbei vertreten zu lassen, damit Ihr Stimmrecht nicht verfällt. Zum aktuellen Zeitpunkt entfällt ein Großteil der Stimmrechte einerseits auf eine Kanzlei, die diese über den Vertrieb eingeworben hat, und andererseits auf eine Kanzlei, deren Vorstand der Insolvenzverwalter ist.
Unsere Kanzlei, die in diesem Insolvenzverfahren ausschließlich geschädigte PIM Gold Anleger vertritt und weder im Lager ehemaliger Vertriebsmitarbeiter steht noch im Umfeld des Insolvenzverwalters tätig ist, gewährleistet eine ausschließlich in Ihrem Interesse liegende Vertretung.
Das Insolvenzgericht hat uns mitgeteilt, dass es die bereits erteilten Vollmachten für den ursprünglichen Termin im Februar 2020 aufgrund des fortgeschrittenen Zeitablaufs nicht mehr als gültig erachtet. Wir bitten Sie deshalb, uns das beiliegende neue Vollmachtsformular ausgefüllt und unterzeichnet im Original möglichst bis 04.09.2020 zukommen zu lassen.
Wir werden daraufhin an der Versammlung für Sie teilnehmen und im Anschluss daran berichten. Kosten fallen für Sie nicht an.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat Ende
Nun fragen wir uns natürlich, welche Vollmachten von wem denn nun verfallen? Vollmachten die wir kennen lauten nur auf Teilnahme und Vertretung an der PIM Gläubigerversammlung.
Diese hat ja bis heute nicht stattgefunden und wird auch nicht stattfinden, denn es wird ein schriftliches Verfahren geben, in dem dann über die jeweiligen Punkte von den Gläubigern abgestimmt werden kann.
Vielleicht erklärt uns die Kanzlei Dr. Greger aus Regensburg dann einmal, wer auf diese benannte Gläubigerversammlung geht und vor allem, welche Vollmachten denn nun verfallen.
Spannend Herr Dr. Greger, und sie werden zugeben, kaum nachvollziehbar, wenn man die tatsächlichen Fakten kennt, oder?
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