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PIM Insolvenz/PIM Strafverfahren

viarami (CC0), Pixabay
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Jede Woche bekommen wir natürlich Nachfragen von Usern, „wie es denn im PIM Verfahren steht?“ Das betrifft dann sowohl das Strafverfahren aber auch das Insolvenzverfahren.

Nun, mittlerweile gibt es eine Nachricht, dass es bzgl. Prozess gegen die mutmaßlichen Straftäter in dem Verfahren noch dieses Jahr einen ersten Verhandlungstermin geben soll. Das Verfahren wird sich dann aber sicherlich, und da muss man kein Prophet sein, noch ins komplette Jahr 2021 hineinziehen. Das Ende ist im Moment da noch offen. Für die Beschuldigten gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Ähnliches gilt dann wohl im Insolvenzverfahren. Hier hat es bis zum heutigen Tage keine neue Gläubigerversammlung gegeben. Jene Gläubigerversammlung, die man einst beim ersten Termin in Offenbach absagen musste, weil der Platz für den Andrang der Gläubiger nicht ausgereicht hatte.

Wie wir hören, denkt man nun darüber nach, den Insolvenzverwalter im „Umlaufverfahren“ bestätigen zu lassen. Grundsätzlich halten wir das Verfahren nicht für angemessen, denn es gibt viele Fragen, die von Seiten der Gläubiger zu stellen wären. Das zumindest hören wir immer in Gesprächen mit geschädigten Anlegern.

Eine Alternative könnte sein, dass man im Vorlauf zu der Abstimmung ein Forum eröffnet, in dem die betroffenen und anerkannten Gläubiger dann ihre Fragen stellen können. Das setzt jedoch voraus, dass man dazu auf Seiten des Insolvenzverwalters dann bereit ist, hier auch den Gläubigern zu antworten. Im Anschluss könnte man dann ja das genannte Umlaufverfahren durchführen. So würde auch kein „fader Beigeschmack“ bleiben.

Infrage stellen wir aber immer noch das Vorgehen des Insolvenzverwalters vor der ersten geplanten Präsenz-Gläubiger-Veranstaltung. Hier hatte der Insolvenzverwalter aus meiner Sicht seine Position extrem ausgenutzt, um sich eine bessere Position in der Gläubigerversammlung zu schaffen.

Er hatte alle noch nicht von Rechtsanwälten vertretenen Anleger angeschrieben und ihnen das Angebot unterbreitet, diese auf der Gläubigerversammlung dann zu vertreten. Möglich, dass dies auch aus der Angst heraus geschehen war, dass man ihn möglicherweise nicht bestätigen würde. Warum er möglicherweise diese Bedenken hatte, das wissen wir nicht.

Wir meinen, dass man diese Stimmen als Enthaltung werten muss in einem Umlaufverfahren. Es sei denn, diese Anleger werden dann mittlerweile von einem Anwalt vertreten.

Wir werden aber in den nächsten Tagen einmal eine Presseanfrage beim Insolvenzverwalter starten. Möglicherweise teilt er uns ja einmal den aktuellen Stand des Verfahrens mit.

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