Natürlich haben wir noch nicht Weihnachten, aber der Brief an die ehemaligen PIM Vermittler wird sich natürlich dann auf deren Weihnachten auswirken, denn die Forderungen, die der Insolvenzverwalter der PIM/PGD da an die Vermittler stellt, die sind schon erheblich.
Oft im 5-stelligen aber auch im 6-stelligen Bereich, so wie wir aus Vermittlerkreisen hören. Sollte Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja letztlich vor Gericht mit seinen Forderungen recht bekommen, dann dürfte so mancher PIM Vermittler auch in die Privatinsolvenz gehen, denn selbst das Ratenzahlungs-Angebot von bis zu 6 Monaten ist aus unserer Sicht nicht sonderlich verlockend.
Dass hier die Gerichte entscheiden werden müssen, davon gehen wir aus, denn kaum ein Vermittler wird „die bittere Pille Rückzahlung der Provision“ freiwillig schlucken. Er wird sich natürlich gegen die Forderung wehren.
Trotzdem, natürlich ist der Insolvenzverwalter auch verpflichtet dann diese Provisionen zurück zu fordern, wenn er das seiner Meinung nach muss, um selber nicht in Probleme zu geraten.
Was aber für uns ungewöhnlich ist, dass Insolvenzverwalter Renald Metoja hier diese „Anfechtungsprozesse“ nicht selber führt, sondern eine Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt beauftragt. Dazu haben wir ihm nun einmal eine Presseanfrage übermittelt. Möglicherweise gibt es dafür ja eine plausible Erklärung.
Natürlich sind die betroffenen Vermittler jetzt „aufgebracht“, denn sie sagen ganz klar, „woher sollten wir wissen, dass es kein seriöses Geschäft war“. Die Gründe, die im Schreiben der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei benannt sind, geben das zumindest nicht her. Hier muss die Kanzlei nochmals nachsitzen, denn es war aus unserer Sicht eine qualitativ schlechte Arbeit dieses Schreiben.
Hier nimmt man das Handelsblatt als Begründung her, aber auch den jahrelangen Streit zwischen einem ehemaligen Mitarbeiter der PIM/PGD und dem Unternehmen selber, dabei wissen die Rechtsanwälte doch sicherlich genau, wenn sie ihre Hausaufgaben gemacht haben, dass das Unternehmen PIM Gold hier Urteile gegen diesen Mitarbeiter erstritten hat und mittlerweile gegen diesen Mitarbeiter auch strafrechtliche Ermittlungen laufen. Das als Begründung her zu nehmen, ist schon einen anwaltschaftlich schwache Leistung.
Zitat:
- dass die Zahlungen stets von der PIM Gold GmbH und nicht von der PGD GmbH selbst geflossen sind;
- dass seit 2017 ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft Darmstadt betreffend die PIM Gold GmbH und die PGD GmbH lief,
- dass mehrere Hausdurchsuchungen seitens der Staatsanwaltschaft und der Polizei beider PIM Gold GmbH und der PGD GmbH stattgefunden haben,
- dass das Handelsblatt über die Durchsuchungen berichtet hat,
- dass eine Internetkampagne eines ehemaligen Mitarbeiters der PIM Gold GmbH praktisch laufend auf die Situation aufmerksam gemacht hat
Zitat aus dem Anspruchsschreiben Ende
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