Mieter dürfen laut einem Düsseldorfer Gerichtsurteil auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen urinieren. Konkret gab das Amtsgericht von Düsseldorf einem Mieter recht, der auf Auszahlung von 3.000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1.900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Ein Fachmann hatte die Urinspritzer als Ursache ausgemacht. Das sei nachvollziehbar und glaubwürdig, befand der prozessführende Richter. Dennoch habe der Vermieter kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen. Manchmal schüttel man den Kopf, mit welchem Vorgängen sich deutsche Gerichte befassen müssen. Nund enn……
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