Grundsätzlich sollten Sie sich bei jedem Abschluss eines Versicherungs und Investmentgeschäftes immer eine vom Vermittler unterschriebenes Beratungsprotokoll aushändigen lassen.
Neben den nachfolgenden wichtigen Punkten lassen Sie sich bitte auch immer die Höhe der Abschlussprovision vermerken, die Provision die das Unternehmen bekommt für Ihre Beratung bzw. mit Ihnen getätigten Geschäftsabschluss. Ein seriöses Unternehmens ollte damit dann auch kein Problem haben.
Ein Beratungsprotokoll im Bereich Finanzberatung spielt eine entscheidende Rolle, um die Beratung transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Folgende Elemente sollten immer enthalten sein:
Persönliche Daten des Kunden:
Name, Adresse, Kontaktinformationen
Gegebenenfalls Alter, Beruf und finanzielle Situation
Datum und Ort der Beratung:
Genaue Angabe, wann und wo das Beratungsgespräch stattgefunden hat
Anlass der Beratung:
Grund für das Beratungsgespräch, z.B. Anlageberatung, Altersvorsorge, Kreditberatung
Kundenwünsche und -ziele:
Detaillierte Erfassung der Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden
Finanzielle Situation des Kunden:
Übersicht über Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Verbindlichkeiten
Informationen zu bestehenden Anlagen und Versicherungen
Risikobereitschaft und Risikoprofil:
Erfassung der Risikoneigung des Kunden und Erstellung eines Risikoprofils
Beratungsinhalte:
Detaillierte Darstellung der besprochenen Themen, Produkte und Strategien
Informationen über Chancen, Risiken und Kosten der vorgeschlagenen Anlagen
Empfehlungen des Beraters:
Konkrete Produkt- oder Handlungsempfehlungen, inklusive Begründungen
Kundenentscheidungen:
Festhalten, wie der Kunde sich bezüglich der Empfehlungen entschieden hat
Dokumentation von Fragen und Antworten:
Wichtige Fragen des Kunden und die entsprechenden Antworten des Beraters
Hinweise zu Widerrufsrechten:
Informationen über bestehende Widerrufs- oder Rücktrittsrechte
Unterschriften:
Unterschrift des Kunden und des Beraters als Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls
Ein sorgfältig geführtes Beratungsprotokoll dient nicht nur dem Schutz des Kunden, indem es Transparenz und Verständlichkeit gewährleistet, sondern schützt auch den Berater, indem es die Qualität und Angemessenheit der Beratung dokumentiert.
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