Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Erläuterungen Die Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRA 98243 eingetragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren, § 275 Absatz 2 HGB, erstellt. Als kleine Personenhandelsgesellschaft haben wir von den gemäß § 288 Absatz 1 HGB möglichen Erleichterungen bei den Angaben Gebrauch gemacht. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 266 Absatz 1 Satz 3 und § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Zum Abschlussstichtag weist die Gesellschaft einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von € 131.704,15 aus. Es handelt sich dabei um eine buchmäßige, nicht jedoch um eine insolvenzrechtliche Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO. Auf Basis einer durchgeführten Liquiditätsrechnung des laufenden Geschäftsjahres kann zum Bilanzstichtag davon ausgegangen werden, dass die Zahlungsfähigkeit auch in den nächsten Jahren gegeben ist. Die Gesellschaft weist in ihren Planungen ausreichend Liquidität zur Begleichung der jederzeit fälligen Verbindlichkeiten aus. II. Bilanzierung und Bewertung Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen nach linearer Methode angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten aktiviert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die Haftungsverhältnisse entsprechen den am Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen. III. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von € 1.689,99 (Vorjahr: € 7.767,81). Bei den Forderungen handelt es sich in Höhe von € 1.070,75 (Vorjahr: € 62,71) um sonstige Forderungen gegen Gesellschafter sowie in Höhe von € 619,24 (Vorjahr: € 0,00) um sonstige Vermögensgegenstände. Liquide Mittel Von den liquiden Mittel entfallen € 147.028,95 auf ein Rücklagenkonto für den Rückbau der Windenergieanlagen, welche in voller Höhe Verfügungsbeschränkungen unterliegen (Vorjahr: € 107.028,95). Eigenkapital Das im Jahr 2009 begebene Genussrechtkapital in Höhe von € 1.100.000,00 (8.350 Stück) hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Die Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen. Bis zum 31.12.2021 wurde € 50.200,17 an Genussrechtskapital zurückgeführt (davon in 2021: € 50.200,17). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von € 177.149,69 (Vorjahr: € 172.459,10). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht (Vorjahr: € 0,00). Die Gesellschaft hat zur Sicherung der Bankverbindlichkeiten u. a. Forderungen aus dem Stromverkauf der Windkraftanlagen abgetreten. Bankguthaben in Höhe von € 147.028,95 sind verpfändet und die Windkraftanlagen sicherungsübereignet. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von € 166.000,00 und stellen in voller Höhe ein Darlehen von Greenpeace Energy eG dar. IV. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Persönlich haftende Gesellschafterin ist:
Zusammensetzung der Geschäftsführung der Komplementärin:
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die im Rahmen der Finanzierung der Windenergieanlagen gestellten Sicherheiten dienen auch zur Besicherung der Finanzierung der Photovoltaikanlagen der Planet energy Solar I GmbH & Co. KG. Mit einer Inanspruchnahme dieser Sicherheiten durch die finanzierende Bank der Planet energy Solar I GmbH & Co. KG wird nicht gerechnet, da diese Gesellschaft ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Pachten, Wartungsverträgen sowie technischer und kaufmännischer Betriebsführung und betragen insgesamt € 364.546,00.
Hamburg, den 31. März 2022 Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH gez.: Alexander Street gez.: Julian Tiencken Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
LAGEBERICHT 2021 DER PLANET ENERGY WINDPARK SOLTAU GMBH & CO. KGGRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Geschäftsmodell Die Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Green Planet Projects GmbH. Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin, der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, welche hierfür jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von 2.000 EUR erhält. Die Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG verfügt über keine eigenen Angestellten. Die Green Planet Projects GmbH sowie externe Dienstleister übernehmen im Rahmen von Betriebsführungsverträgen die kaufmännische- und technische Betriebsführung. Für die kaufmännische- und technische Betriebsführung hat die Green Planet Projects GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung in Höhe von rund 8.840 EUR erhalten. Der Windpark der Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG ist im März 2006 in Betrieb genommen worden. Dieser Windpark befindet sich in Niedersachsen und besteht aus drei Windenergieanlagen des Typs AN Bonus 1,3 MW/62 mit einer Nabenhöhe von 68 Metern und einer Gesamtleistung von 3,9 MW. Der wesentlichste Einflussfaktor auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist das Windaufkommen. In Abhängigkeit davon werden durch die Windenergieanlagen Einspeiseerlöse erzielt. Die Vergütung je eingespeister Kilowattstunde ist bis zum 31.12.2026 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgesichert. Ein weiterer wesentlicher Einflussfaktor ist der Instandhaltungsaufwand für die Windenergieanlagen. Zur Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen wurde eine Liquiditätsrücklage gebildet. Gleichzeitig besteht ein Teilwartungsvertrag mit einem Wartungsserviceanbieter. Überdies wurden eine Maschine – und eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Ziele und Strategien Die vorrangige Zielsetzung der Gesellschaft besteht darin, nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen, möglichst viel Strom aus Windenergie in das Stromnetz einzuspeisen und hierüber Einspeiseerlöse zu generieren. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft ist in den Bereichen Forschung und Entwicklung nicht aktiv. WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Gesellschaft ist von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen weitgehend unabhängig, da der wesentliche Ertragsfaktor das Windaufkommen ist und die Vergütung des eingespeisten Stroms durch das EEG nach unten abgesichert ist. Die branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben nur insofern einen Einfluss, als dass die Instandhaltungskosten davon abhängen können. Aufgrund des mit dem unabhängigen Serviceanbieter abgeschlossenen Vollwartungsvertrags haben diese jedoch für die folgenden Betriebsjahre nur geringe Auswirkungen. Geschäftsverlauf Die Anlagen des Windparks befinden sich im EEG. Die durchschnittliche technische Verfügbarkeit der Windenergieanlagen lag mit 99,53 % über dem erwarteten Wert von 97 %. Die Gesamtkosten liegen unter der Planung für das Geschäftsjahr 2021. Sonstige wesentliche Erträge wurden nicht erzielt. Auszahlungen an die Gesellschafterin sind keine geleistet worden. Das handelsrechtliche Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 beträgt – 108.643 EUR. Für das Geschäftsjahr 2021 erhalten die Inhaber der Genussrechte „Saubere Kraftwerke 1“ von der Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG keine Genussrechtsvergütungen und 30.000 EUR Rückzahlungen von Genussrechtskapital. Ertrags- Finanz- und Vermögenslage Die Ertragslage ist im Wesentlichen durch die Einspeiseerlöse, Investitionskosten und durch Abschreibungen geprägt. Der Energieertrag des Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG lag mit 3.045 MWh rund 35 % unter dem für das Jahr 2021 prognostizierten Energieertrag. Die Differenz erklärt sich durch das geringe Windaufkommen in nahezu allen Monaten des Jahres 2021. Die Finanzlage ist maßgeblich durch das Eigenkapital ersetzende Genussrechtskapital dargestellt. Im Jahr 2009 hat die Gesellschaft Genussrechte mit dem Titel „Saubere Kraftwerke 1“ zur Rückführung des durch die Green Planet Projects GmbH zur Verfügung gestellten Gesellschafterdarlehen begeben. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die aktivierten Projektrechte und Windenergieanlagen bestimmt. Zum Abschlussstichtag weist die Gesellschaft einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von 131.704 € aus. Es handelt sich dabei um eine buchmäßige, nicht jedoch um eine insolvenzrechtliche Überschuldung im Sinne des §19 Abs.2 InsO. Auf Basis einer durchgeführten Liquiditätsrechnung des laufenden, sowie der folgenden Geschäftsjahre kann zum Bilanzierungsstichtag davon ausgegangen werden, dass die Zahlungsfähigkeit auch in den nächsten Jahren gegeben ist. Die Gesellschaft weist in ihren Planungen ausreichend Liquidität zur Begleichung der jederzeit fälligen Verbindlichkeiten aus. RISIKO-, CHANCEN- und PROGNOSEBERICHT Die Risikosituation der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch das Windaufkommen geprägt. Zur Abfederung außerordentlicher Mindererträge und zur Finanzierung von Instandhaltungskosten werden Liquiditätsrücklagen gebildet. Überdies sind mögliche Schäden an den Windenergieanlagen und hieraus resultierende Ertragsausfälle über eine Maschinenversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung in begrenztem Maße abgedeckt. Die Chancen der Gesellschaft liegen insbesondere in einem über dem prognostizierten langjährigen Mittel liegenden Windaufkommen sowie der Vermarktung der produzierten Strommengen in den unterschiedlichen Formen der Direktvermarktung. Zusammenfassend betrachtet geht die Geschäftsführung, bei unveränderten Rahmenbedingungen und einem der langfristigen Prognose entsprechenden Windaufkommen, von einer positiven Entwicklung der Gesellschaft aus.
Hamburg, den 31. März 2022 gez. Alexander Street gez. Julian Tiencken Versicherung der gesetzlichen Vertreter der Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG nach §289 Abs. 1, Satz 5 HGB Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, den 31. März 2022 gez. Alexander Street gez. Julian Tiencken BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Planet energy Windpark Soltau GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 1. April 2022 Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH gez. Astrid Busch, Wirtschaftsprüferin gez. Dr. H.-W. Kortmann, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 30. April 2022 festgestellt. |
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