Immer häufiger ist in den Medien von Mikroplastik in Kosmetika die Rede. Wie wird „Mikroplastik“ eigentlich genau definiert? Und welche Kunststoffe kommen in Kosmetikprodukten wie Duschgelen oder Peelings vor? Hier ein kurzer Überblick.
Meere sind quasi die Endstation für Müll in der Umwelt, der unter anderem über Flüsse eingetragen wird. Sie sind deshalb besonders schutzbedürftig. Kleine Plastik-Partikel (Mikroplastik) entstehen nicht nur durch die Zerkleinerung größerer Plastikstücke (sekundäres Mikroplastik). Sie werden auch bewusst kosmetischen Mitteln zugesetzt, zum Beispiel Peelings und Peelingduschgelen. In diesem Fall spricht man von „primärem Mikroplastik“. Über das Abwasser gelangen sie in die Umwelt und schließlich in die Meere.
Für den Begriff „Mikroplastik“ gibt es bisher unterschiedliche Definitionen.
Im internationalen Meeresschutz hat man sich auf folgende Definition geeinigt: Mikroplastik sind Plastik-Partikel, die fünf Millimeter und kleiner sind.
Eine weitere und genauere Definition für Mikroplastik stammt aus der Vergabegrundlage des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für kosmetische Mittel (RAL UZ 203): Demnach zählen zu Mikroplastik Partikel aus Kunststoff in einer Größe von 100 Nanometer bis fünf Millimeter, die aus einem makromolekularen Stoff mit einer Wasserlöslichkeit < ein Milligramm pro Liter bestehen und durch eines der folgenden Verfahren gewonnen werden:
- durch ein Polymerisationsverfahren wie zum Beispiel Polyaddition oder Polykondensation oder durch ein ähnliches Verfahren aus Monomeren oder anderen Ausgangsstoffen; oder
- durch chemische Modifizierung natürlicher oder synthetischer Makromoleküle; oder
- durch mikrobielle Fermentation.
Diese Definitionen – sowohl beim Blauen Engel als auch aus dem Meeresschutz – erfassen auch Kunststoffe, die als Trübungsmittel in Duschgelen eingesetzt werden, wenn diese als feste Partikel im Produkt enthalten sind. Ein Beispiel hierfür ist das als Trübungsmittel eingesetzte Styrol-Acrylat-Copolymer (INCI: STYRENE/ACRYLATES COPOLYMER, CAS 9010-92-8), welches gemäß den technischen Angaben verschiedener Hersteller dieses Rohstoffes in Form fester Partikel in einer Partikelgröße ab 170 Nanometer und größer vorliegt.
In vielen Duschgelen werden zusätzlich weitere synthetische Polymere, zum Beispiel als Filmbildner, eingesetzt. Diese wasserlöslichen Polymere liegen nicht als feste Partikel in den Produkten vor. Lösliche Stoffe wie zum Beispiel Acrylsäure-Copolymere sind daher kein Mikroplastik im Sinne der oben genannten Definitionen.
Ungeachtet dieser Unterscheidung in der Definition, sollten kosmetische Mittel aus Umweltsicht keine schwer abbaubaren synthetischen Polymere wie zum Beispiel STYRENE/ACRYLATES COPOLYMER enthalten.
Die europäische Kosmetik-Verordnung sieht derzeit zum Schutz der Umwelt keine Regulierung von Stoffen vor. Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher daher bevorzugt zu Produkten greifen, die solche Stoffe nicht enthalten. Eine vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) veröffentlichte Broschüre zum Thema „Plastic in Cosmetics“ enthält dazu eine umfangreiche Liste von Bezeichnungen, an Hand derer man diese Stoffe in der Inhaltsstoffangabe erkennen und so Produkte, welche diese enthalten, vermeiden kann.
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