Natürlich eine wahre Tatsache. Nun schreibt uns ein merk-würdiger angeblicher Rechtsanwalt des Unternehmens, ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, in dem er anzweifelt das wir jemals berechtigt gewesen seien diesen Artikel zu Posten, da es sich hier um eine Verdachtsberichterstattung handelt.
Nun, vielleicht ist der Rechtsanwalt da nicht auf der „rechtlichen Höhe“, kann ja mal passieren.Nun woill er natürlich das wir den Artikel am besten sofort löschen. Ja und eine Rechnung über fast 2000 Euro will er dann auch noch bezahlt haben. Nun haben wir ihn dann mal gefragt „was er dann vom Abfassen des Briefes so geraucht hat“, denn egentlich sollte er doch wissen, das die BaFin eine sogenannte privilegierte Quelle ist, da müssen wir nicht nochmals eine Anfrage beim Unternehmen stellen bevor wir einen Artikel veröffentlichen.Einen Artikel der lediglich die Veröffentlichung der BaFin übernimmt.
Den von uns veröffentlichten Artikel haben wir hier nochmals als Screenshot anbeigefügt. Als Belegtatsache Herr Anwalt. Sie wissen was das ist? Prima!
Damit dürften Sie dann zufrieden sein, denke ich. Mehr werden wir dann auch nicht tun in der Sache.
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