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Plattformen Dachfin.com und GrahamFE: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

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Plattformen Dachfin.com und GrahamFE: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat gegenüber der Elit Property Vision Ltd., Sofia, Bulgarien, mit Bescheid vom 29. November 2019 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf den von ihm betriebenen Handelsplattformen www.britonprice.com, www.dachfin.com und www.grahamfe.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.

Vor der Plattform Britonprice hat die BaFin bereits gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

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