Das könnte in der Tat so sein, denn es gibt Hinweise darauf, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Braunschweig der Verteidigung der Beschuldigten weit über 100.000 Seiten an Ermittlungsmaterial vorenthalten haben könnte. Auch wenn sich die Verteidiger dazu nicht äußern wollen, dementiert wird unsere Recherche dann auch nicht.
Man muss sich das einmal vorstellen, eine deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt möglicherweise einseitig gegen die Beschuldigten, obwohl ihre bekannt sein könnte, dass die Angeklagten gar keine Schuld tragen. Unvorstellbar? Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig darf man das jetzt wohl so sehen.
Mittlerweile ist auch ein wesentlicher Ausgangspunkt der Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig in diesem Verfahren in sich zusammengefallen bzw. von dem ist schon gar keine Rede mehr.. Hierbei ging es um die Werthaltigkeit der Investition in das Kraftwerk in Papenburg. Hier hat die Verteidigung mittlerweile nachgewiesen, dass dieser Anklagepunkt nicht mehr zu halten sein dürfte. Bedenkt man aber, das genau dieser Punkt einmal der Ausgangspunkt war um die EEV AG „dicht zu machen“, dann muss man auch einmal über Staatshaftung nachdenken an dieser Stelle.
Nun geht es noch um den „Windpark Skua“, was der zunächst einmal gar kein wesentlicher Anklagepunkt war, als man gegen die Beschuldigten angefangen hat vorzugehen.
Nun hat sich im Laufe des Verfahrens aber dann herausgestellt, dass die Staatsanwaltschaft hier möglicherweise einseitig ermittelt hat, ob bewusst, um die eigene Position vor Gericht nicht zu gefährden, oder aber ob das „einfach nur ein Versehen“ war, muss nun sicherlich erörtert werden.
Mittlerweile sprechen manche Kenner des Prozesses bereits von einem Justizskandal bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig. In der Tat, man muss jetzt den Prozess allein schon aus Gründen der „Waffengleichheit“ aussetzen, damit sich die Verteidiger der Beschuldigten in die bisher nicht bekannten Ermittlungsergebnisse und ihnen von der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht übergebenen Daten einarbeiten können.
Mittlerweile hat aber auch vermutlich der Staatsanwalt erkannt, dass er hier so mancher Fehlinformation aufgesessen sein könnte. Blamabel für ihn. Stimmt das Gericht eine Aussetzung des Prozesses zu, dann wiederum muss man auch darüber nachdenken, die Kammer neu zu besetzen. Das zumindest bei den Schöffen, denn die könnten nun aus dem alten Verfahrenswissen heraus dann voreingenommen sein.
Das sind ja hoch brisante Neuigkeiten. Dies ist dann aber nicht nur ein Skandal der Staatsanwaltschaft in Braunschweig sondern es ist auch ein Skandal dass Madsack Verlages, Der Hannoverische Allgemeinen Zeitung („Niedersachsen-Prawda“), eine SPD-Beteiligungs-Zeitung. Jene Zeitung, die durch ein mediales Feuerwerk einen erheblichen vor Verurteilungsdruck erzeugt hat. Auch sie hat sich auf Einseitige Quellen berufen und hat den Beteiligten einen fairen Prozess fast schon unmöglich gemacht. Ob dort Interessen Dritter Personen hier eine Rolle gespielt haben wird vielleicht ebenfalls in der Zukunft aufgedeckt.