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Plausibilität von Vermittlerprovisionen wie zum Beispiel im Vorgang BWF Stiftung

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Keine Frage, jeder der einen Leistung erbringt für einen Dritten sollte dafür Geld bekommen, das natürlich in einem angemessenem Rahmen. Genau dieser Begriff ist aber dann wieder auslegbar, denn was angemessen ist für eine Tätigkeit sieht sicherlich J E D E R anders. Der BGH hat mal eine Höchstgrenze  von 15% definiert, aber man muss auch ganz klar sagen „zum Zeitpunkt des Urteils waren die Möglichkeiten auf dem Kapitalmarkt gute Renditen zu erzielen völlig andere als heute“. Heute muss man sich die Frage stellen „wie will man noch Renditen von 10% und mehr erreichen“, die dann erforderlich sind, wenn ich einem Anleger mehr als 6% Zinsen anbiete. Denn es sind ja nicht nur die Zinsen die man den Anlegern bezahlt, sondern auch die anderen Kosten die man im Unternehmen hat, die dann aber ja auch erwirtschaftet werden müssen. Man fragt sich natürlich in solchen Situationen auch immer “ warum werden Provisionen nicht ratierlich bezahlt und an den Gewinn des Unternehmens gekoppelt“? Genau das haben wir des Öfteren mit Vermittlern diskutiert, die dann natürlich ein Argument immer ins Feld führen „wir wissen ja nicht ob der Emittent dann auch die Provision bezahlt“. Richtig, aber für die Anleger ist das doch genauso ein Blindflug, denn die wissen ja auch nicht ob das mit der vermittelten Kapitalanlage dann klappt, wie zum Beispiel auch vom Vermittler ausgeführt“. Beide würden also im gleichen Boot sitzen und dem Emittenten doch auch Druck machen können.Bei der BWF Stiftung ist die Rede von bis zu 20% an Provisionen die gezahlt worden sein sollen. Viele sollen aber „unter 10%“ bekommen haben. Selbst das ist viel Geld, denn das muss ja erstmal erwirtschaftet werden. Sebst unterstellt BWF wäre keine kriminelle Aktion gewesen, dann fällt es einem schwer zu glaben, daß man bei diesem Goldpreis dann noch solche Handelsspannen erwirtschaften hätte können um dann auch die vertraglichen Zusagen einzuhalten. Die Provision ist aber dann auch nur ein Teil, denn das Unternehmen hat ja auch selber erhebliche Kosten die es erwirtschaften muss. Wichtig ist aber natürlich, das die Kosten die sofort bezahlt werden müssen das Ausgangskapital verringern. Damit ist es dann noch schwieriger „ordentliche Renditen zu erzielen“. Bei eingesammelten 1 Million Euro bleiben dann im ersten Schritt möglicherweise nur 75% als Investmentkapital übrig. Damit ordentliche Renditen zu erwirtschaften unter heutigen Marktbedingungen ist eher als schwierig zu betrachten. Nochmals wir haben nichts gegen Provisionen, denn dafür hat der Vermittler ja auch eine Leistung erbracht. Wir haben grundsätzlich etwas dagegen das Provisionen und andere Dinge in vollem Umfang, sofort alle am Anfang bezahlt werden, denn damit wird das für das Zielinvestment zur Verfügung stehende Kapital in einem Maße vermindert, dass es hier nur ganz wenige Geschäftsmodelle dann schaffen können auch ihre vertraglichen Zusagen einhalten zu können. Beschränkt man sich hingegen auf eine ratierliche Zahlung der Provisionen, dann ist die Wahrscheinlichkeit des Funktionierens eines Geschäftsmodelles sicherlich wesentlich größer. Ist ein Geschäftsmodell von Beginn an auf „kriminelle Abzocke“ ausgelegt, dann spielt dann weder die Höhe der Provision noch der Zahlungszeitpunkt wirklich eine entscheidende Rolle.

4 Kommentare

  • @niki:
    ich für meinen Teil habe den vollen Betrag nach Rückabwicklung (Zeitwert) eingetragen. Wennich keien Rückabwicklung unterschrieben hätte, würde ich erechnen wie der Zeitwert des Vertrages im Jahr 2015 ist und diesen Betrag (einschl. Berechnunsbeleg) eintragen.

    Auf die Eintragung von Zinsen habe ich verzichtet, da mit dem Zeitwert die Zinsen ja schon abgegolten sind. Ausserdem bei einem Zinsniveau von 1 % und weniger streite ich mich doch nicht mit dem Insolvenzverwalter um minimale Beträge.

  • Mein Vermittler hat mir seine Vergütung schwarz auf weiss gezeigt – er hatte 5 % Provision bekommen ! Der Rest ist wohl intern bei den BWF Regionalmanagern etc. gelandet – hier sollte der Insolvenzverwalter einmal genau hinsehen.

  • Meine Frage an die Runde paßt nicht ganz zum Thema, hat aber auch mit Geld zu tun. Was tragen Sie im Formular zur Insolvenztabelle bei Zinsen ein?
    Ich bekomme auf meinem Tagesgeldkonto 1%, nun weiß ich aber nicht, wann es zur Auszahlung der Quote (falls es dazu kommt) kommt….?…..?

  • Ich bin ganz Ihrer Meinung! Und es stellt sich hier die Frage: Muss ein Vermittler nicht misstrauisch werden, wenn die Provision besonders hoch ist und das Geschäftsmodell eine ungewöhnlich hohe Rendite für den Anleger verspricht? Zumal nicht ganz klar ist, wie diese Gewinne in dieser Höhe erwirtschaftet werden können.

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