Für den 08.03., den 09.03. sowie den 10.03.2016 hat die POC Fondsverwaltung für die einzelnen POC Fonds Gesellschafterversammlungen anberaumt. Diese Gesellschafterversammlungen müssen vorbereitet werden. Anträge müssen formuliert werden. Es wird an alle Anleger appelliert, sich zu organisieren.
POC Fonds Gesellschafterversammlung
Resch Rechtsanwälte empfehlen allen Anlegern, die nicht unmittelbar durch Anwälte vertreten zu lassen.
POC Fonds: Ausschüttungen müssen genehmigt werden
Die für März 2016 einberufenen Gesellschafterversammlungen sollen die sogenannten ordentlichen Gesellschafterversammlungen sein, in denen die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 festgestellt werden. Dazu gehört unmittelbar auch, dass die in der Vergangenheit vorgenommenen Ausschüttungen durch die Gesellschafterversammlungen genehmigt werden.
POC Fonds: Für Antragstellung muss Quorum erreicht werden
Da nicht davon auszugehen ist, dass die POC-Fondsverwaltung ihrerseits diesen Antrag auf die Tagesordnung setzt, müssen alle Beteiligten einen solchen Antrag stellen. Dabei ist bei jeder Gesellschaft ein sogenanntes Quorum einzuhalten, d. h. es müsste die entsprechende Anzahl der Gesellschafter den Antrag stellen, sonst kommt der Antrag nicht auf die Tagesordnung.
POC Fonds: Jetzt müssen Anleger tätig werden!
Deswegen wird an alle Gesellschafter appelliert, umgehend die Vollmacht zu erteilen, damit rechtzeitig bei der POC-Fondsverwaltung für den jeweiligen Fonds beantragt werden kann, den entsprechenden Beschlussantrag für die Gesellschafterversammlung in die Tagesordnung aufzunehmen.
POC Fonds: Verwaltung sollte abgesetzt werden
Zudem sei empfohlen, auch Antrag auf Absetzung der POC Fondsgeschäftsführung und Neuwahl einer Geschäftsführung auf die Tagesordnung zu bringen. Bekanntlich ist die Muttergesellschaft der POC-Fondsverwaltung in der Insolvenz. Der Insolvenzverwalter der Muttergesellschaft Conserve Oil Group kann also direkt in das Tochterunternehmen, nämlich die Geschäftsführung ihrer Fondsverwaltung, eingreifen.
Das ist ein heikler Zustand, der nicht hingenommen werden sollte. Deswegen empfehlen Resch Rechtsanwälte die Abwahl der bestehenden POC-Fondsverwaltung und die Neuwahl der Geschäftsführung. Hier gibt es aus dem Kreis der Gesellschafter Interessenten, die sich in einer eigenen Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.
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