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POC Fonds -neue Gesellschafterversammlungen Anfang März 2016

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Das Desaster der POC Fonds wird erneut diskutiert werden, jetzt am 7. März- 6. März- und 9. März 2016. Für diese Termine sind Gesellschafterversammlungen für die Fonds

  • POC Growth GmbH & Co. KG,
  • POC Growth 2. GmbH & Co. KG,
  • POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG,
  • POC Eins GmbH & Co. KG,
  • POC Zwei GmbH & Co. KG und
  • POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG

einberufen worden. Die Veranstaltungen finden in Berliun statt. Ziel der Geschäftsführung der Fondsgesellschaften ist es, das anlässlich dieser Versammlungen,die Anleger über die Liquidation der Gesellschaften abstimmen sollen. Natürlich soll der Geschäftsführung der Fonds auch für die Jahre 2013 und 2014 die Entlastung erteilt werden. Darüber hinaus sollen die Anleger unter „Top 10.1-Top 10.3“ die Geschäftsführung bzw. „Liquidatorin“ ermächtigen, einen „Ausgleich“ zwischen den Anlegern, die Rückzahlungen von Ausschüttungen erbracht haben und den Anlegern, die keine Rückzahlung geleistet haben, herzustellen. Nun fragen usn Anleger „ob es denn überhaupt noch Sinn macht, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen, ob das denn alles nicht schon zu spät sei hier überhaupt noch etwas zu rettten?“ Nun, natürlich muss das letztlich jeder entscheiden ob err dort hingehen will oder nicht, aber nach meiner Auffassung sollte man mit den Damen udn herren mal „sachlich hart ins Gericht gehen“, um einmal herauszubekommen was denn da wirklich passiert ist. Natürlich kann man sich als Anleger auch von einem dazu legitmierten Rechtsanwalt vertreten lassen, was manchmal keine schlechet Lösung sein kann.. Insbesondere die geplanten Beschlüsse zu „Tagesordnungspunkt 10“ sehe ich kritisch. Hier könnte man der Fondsgeschäftsführung durchaus unterstellen die hier möglicherweise durch die Fondsgeschäftsführung verursachten Missstände auf die Anleger abwälzen zu wollen.

Hierzu schreibt die Kanzlei Klumpe, Schröder aus Köln:

Im Einzelnen:

1. Auffällig ist zunächst, dass in der Tagesordnung zwar eine Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 vorgesehen ist, eine Genehmigung der Ausschüttungen 2013 aber nicht explizit erwähnt wird. Offensichtlich soll so die Rückforderung der Ausschüttungen aus dem vergangene Jahr gedeckt werden. Zusätzlich will sich die Geschäftsführung die „Hintertür“ aufhalten, um im Falle eines Falles doch noch die Ausschüttungen von allen Anlegern einzufordern.Nach unserer Auffassung erfolgte die Rückforderung der Ausschüttungen im Jahre 2015 zu Unrecht.  Zitat Ende

Aus meiner Sicht gehört der gesamte Voragng korrekt aufgeklärt, dennd er Anleger hat ein recht darauf zu wissen warum Millionen an Anlegergeldern in Gefahr sind bzw. heute schon „verbrannt sind“. Hat dei Geschäftsführung der Fonds da nichts zu verbergen, dann sollte sie den Weg der Aufklärung und Transparenz mitgehen, und nicht in den Verdacht eines „Miesen Spiels mit den Anlegern“ geraten in dem Sie Beschlüsse schafft die ihr einen Nutzen bringen den Anlegern aber Schaden können.

1 Komment

  • Auf keinem Fall “ Entlastung „erteilen und die Richtigkeit der Bilanzen bestätigen. Laut Vorbemerkungen der Kanzlei Roever fehlten Unterlagen
    u.a. sind 4,4 Mio€ nicht bereücksichtigt . Man will sich noch weiter der
    Wertschröpfung Anleger bedienen.

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