Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 07.03.2017 einen Anlageberater wegen Prospektfehlern zu Schadensersatz verurteilt.Zahlreiche Anleger der POC Proven Oil Canada Fonds haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Liquidation der POC Fonds muss mit erheblichen Verlusten gerechnet werden. Für die Anleger der POC Fonds ist daher umso erfreulicher, dass das Landgericht Berlin nun mit einem aktuellen Urteil vom 07.03.2017 eine Anlageberatungsgesellschaft zu Schadensersatz verurteilt hat.
„Es macht daher für die Anleger zum jetzigen Zeitpunkt nach unserer Einschätzung keinen Sinn, weiter abzuwarten. Ob bzw. in welcher Höhe die Anleger eine Rückzahlung erhalten werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Anleger sollten daher überlegen, ob sie nicht ihren Schaden auf anderem Weg ersetzt bekommen. Das Urteil des Landgerichts stellt dafür eine erfolgversprechende Grundlage dar“, erläutert Rechtsanwältin Aylin Pratsch, die das Urteil für ihren vormaligen Arbeitgeber erstritten hat. „Denn das Landgericht begründet die Schadensersatzpflicht des Anlageberaters in sechsstelliger Höhe mit Prospektfehlern, die von dem Berater nicht richtiggestellt worden sind.“
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte betont die guten Erfolgsaussichten für die Anleger. „Denn das Urteil ist nicht primär auf Basis einer individuellen Fehlberatung, die sich nicht auf andere Sachverhalte transferieren lässt, ergangen. Vielmehr können die festgestellten Prospektfehler grundsätzlich auch anderen Anlageberatern vorgehalten werden.“
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