Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die in Lupfig in der Schweiz ansässige Pocket App GmbH über die Website pocketbitcoin.com/de unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringt. Über seine Website ermöglicht das Unternehmen, gesetzliche Zahlungsmittel wie den Euro in Bitcoin zu tauschen.
Zum Hintergrund: Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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