Polarstern Capital GmbH, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Polarstern Capital GmbH keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Polarstern Capital GmbH behauptet auf ihrer Internetseite www.polarstern-capital.de und über soziale Medien über eine Zulassung der BaFin zu verfügen. Zudem sei es der erste BaFin regulierten Krypto-Fonds.
Dies trifft nicht zu.
Anmerkung der Redaktion: Dieses Unternehmen ist derzeit noch nicht einmal im Unternehmensregister eingetragen.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Polarstern Capital GmbH
Paderborner Str. 44
33154 Salzkotten
Vertreten durch:
Woldemar Friesen
Kontakt:
Telefon: 05258-980 30 10
Telefax:
05258-980 30 30
E-Mail: info@polarstern.capital
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Paderborn
Registernummer: in Eintragung
Umsatzsteuer-ID:
Finanzbehörde Paderborn
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz: in Eintragung
Internetagentur für das Webdesign:
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