Muss man die BaFin jetzt – Bundesaufsichtsamt für Fehlermeldungen im Netz-nennen? Es isst aus unserer Sicht schon bemerkenswert, wenn bei der BaFin eine Warnmeldung herausgeht die dann im textlichen Teil einfach nicht korrekt ist. So geschehen in dieser Woche bei dem Warnhinweis der Bafin zur Polarstern Capital GmbH.
Im Textteil war dann aber ein Hinweis auf die Polarstern- Sachwert GmbH & Co. KG, also mithin eine völlig andere Firma als in der Warnmeldung. So etwas darf aus unserer Sicht nicht passieren bei einer Aufsichtsbehörde, denn solche Warnhinweise haben natürlich dann Konsequenzen für das betroffene Unternehmen, das dann möglicherweise gar nicht betroffen ist.
Wir haben dann nach der Veröffentlichung des Warnhinweises die BaFin über den Fehler informiert, die dann Stunden späzter den Fehler auch korrigiert hat. Vielleicht sollte man bei der BaFin hier einmal das 6 Augen Prinzip einführen, bevor solch eine wichtige Meldung dann veröffentlicht wird auf der Seite der BaFin udn im Netz.
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