Die Bundesregierung sieht die Forderung der neuen polnischen Regierung nach Wiedergutmachung für die im Zweiten Weltkrieg erlittenen Schäden als nicht verhandelbar an. Bundeskanzler Olaf Scholz betonte nach dem Treffen mit dem polnischen Regierungschef Donald Tusk in Berlin, dass die Frage der Reparationen sowohl rechtlich als auch formal seit vielen Jahren geklärt und abgeschlossen sei.
Die von der vorherigen PiS-Regierung im Jahr 2022 geforderte Summe von 1,3 Billionen Euro wird von der Bundesregierung nicht anerkannt. Deutschland bekräftigt, dass sämtliche Reparationsansprüche und finanzielle Verpflichtungen aus dem Zweiten Weltkrieg durch internationale Verträge und Vereinbarungen geregelt wurden und sieht daher keinen Anlass, diese Angelegenheit erneut aufzugreifen. Die Bundesregierung ist bestrebt, die Beziehungen zu Polen auf einer Grundlage von Respekt und gegenseitigem Verständnis weiterzuführen, ohne alte Wunden wieder aufzureißen.
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