Das Kabinett hat am 18. Januar 2017 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen.
Dazu der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig:
„Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt wie groß der Schaden sein kann, der beim Vertrieb von Versicherungen durch schlechte Beratung entsteht. Der heute verabschiedete Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt dies künftig zu unterbinden. Schon bisher benötigen Vermittler von Versicherungsprodukten eine Erlaubnis. Voraussetzungen hierfür sind u.a. Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis der notwendigen Sachkunde. Künftig wird nun zusätzlich der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen einbezogen. Außerdem wird es eine Weiterbildungsverpflichtung für die Vermittler geben genau wie erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten.“
Der Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Gerd Billen:
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Suche und Abschluss geeigneter Versicherungsverträge zu stärken – das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfes. Mit dem Gesetz wird es künftig eine ganz klare Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung geben. Honorarberater können nun Verbrauchern geeignete Versicherungen vermitteln, ohne ihre Unabhängigkeit zu gefährden. Versicherungsunternehmen werden verpflichtet, im Versicherungstarif enthaltene Provisionsanteile dem Versicherungskonto der Kundinnen und Kunden gutzuschreiben. Dies ist ein klarer Vorteil für Kunden von Honorarberatern. Damit haben wir die Honorarberatung deutlich gestärkt. Versicherungsvermittlern, die für die Vermittlung Provisionen erhalten, wird es zukünftig untersagt, zusätzliche Honorare von Kundinnen und Kunden zu verlangen.“
Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) muss bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf setzt die IDD durch Änderungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes um.
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