Im Fahrlässigkeitsprozess gegen die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, hat sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Verurteilung ausgesprochen. Die Verhandlung habe Vorwürfe gegen Lagarde nicht gestützt, sagte Generalstaatsanwalt Jean-Claude Marin heute vor dem Pariser Gerichtshof der Republik. Die Behörde hatte sich bereits im vergangenen Jahr gegen einen Prozess gegen Lagarde ausgesprochen, die Untersuchungskommission des Gerichts hatte sich aber darüber hinweggesetzt.
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