In der Bundesratssitzung am 17. Mai 2024 stellten Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern vor.
Schutz vor Übergriffen
Politikerinnen und Politiker sind immer wieder Übergriffen ausgesetzt, die darauf abzielen, sie einzuschüchtern und bei der Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats zu beeinflussen. In der Begründung des Antrags wird hervorgehoben, dass dieser Einschüchterungseffekt oft nicht durch eine einzelne Handlung, sondern durch die Gesamtheit mehrerer Handlungen erzeugt wird, die auch von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangen werden können.
Neuer Straftatbestand
Kern des Gesetzesvorhabens ist die Einführung eines neuen Straftatbestands zur Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking. Damit sollen Entscheidungsträger, insbesondere auf kommunaler Ebene, vor bedrohlichen Übergriffen in ihr Privatleben geschützt werden. Fälle, in denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu ihrem Rücktritt wiederholt eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen zukünftig durch das Strafrecht besser erfasst werden.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene zu erweitern. Dies soll der großen Bedeutung der Entscheidungen in Gemeinderäten und der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat gerecht werden.
Wie es weitergeht
Der Gesetzesantrag wird nun den Ausschüssen zugewiesen und voraussichtlich in einer der nächsten Plenarsitzungen des Bundesrates zur Abstimmung stehen. Ziel ist es, einen wirksameren Schutz für Mandatsträger zu gewährleisten und die demokratische Entscheidungsfindung vor unzulässiger Einflussnahme zu schützen.
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