An dem Einsatz, dem 19 Durchsuchungsbeschlüsse zugrunde lagen, waren rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der BaFin beteiligt. Zeitgleich wurde eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei von der BaFin mit der Rückabwicklung der nicht genehmigten Anlagegeschäfte beauftragt. Informationen dazu hält die Kanzlei im Internet unter http://www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung bereit.
Die BaFin geht davon aus, dass die Verdächtigen von circa 6.500 Anlegern insgesamt rund 48 Millionen Euro einsammelten. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.
In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt etwa vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter Computer und Geschäftsunterlagen. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist und ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Sämtliche im Rahmen der Durchsuchungen sichergestellten „körperlichen“ Vermögenswerte werden der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der Rückabwicklung überlassen. Die BaFin stellt den Ablauf des Prozederes auf ihrer Homepage für die geschädigten Anleger anschaulich dar. Das Berliner Landeskriminalamt empfiehlt, sich vorrangig dort über Fragen des weiteren Ablaufs zu informieren.
E-Mail: pressedienst@polizei.berlin.de
Internet: www.polizei.berlin.de
http://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/presse/archiv/20150225.1700.401243.html
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